Unvoreingenommen…..von wegen!

 
Sie sind als Person unglaubwürdig, weil Sie behaupteten, es wurde Ihnen bei der Erstbefragung gesagt, Ihre Fluchtgründe nur kurz anzugeben.“…..
Allerdings war es zu erwarten, dass Sie genauso verfahren werden, da die meisten afghanischen Asylwerber lügen und behaupten, Sie hätten bei der Erstbefragung nicht angeben können, warum Sie das Land verlassen haben.
Soviel – schwarz auf weiß – zur Unvoreingenommenheit des Referenten!
Bei der polizeilichen Erstbefragung, anhand derer dann beschlossen wird, ob ein Asylverfahren eingeleitet wird, wird gegen Ende die Frage nach dem Fluchtgrund gestellt – mit Verweis darauf, dass die Befragung sich explizit nicht auf die näheren Fluchtgründe beziehen soll! Theoretisch sollten die 6 „W“s beantwortet werden – was aber ich aber noch bei keinem einzigen Protokoll (aus dem Jahr 2015) gefunden habe. Der Zeitdruck und das Wissen um die später folgende genaue Abhandlung im inhaltlichen Verfahren hat die Polizeibeamten und Dolmetscher damals veranlasst den Redefluss der Asylwerber zu stoppen…..

Lauter Blödsinn

 

Stellungnahme eines Asylwerbers zur Einvernahme beim BFA:

„Wie die Vertrauensperson, Frau XXXX, die mich bei der Einvernahme begleitet hat bezeugen wird, bat ich am Ende der heutigen Einvernahme in XXXX um eine Kopie der Länderfeststellung, sowie um eine 2-wöchigen Frist zur Einreichung einer Stellungnahme. Der Referent, XXXX, weigerte sich mir diese Frist zu gewähren. Als Begründung gab XXXX an „Es ist überall anders. Ich mache das nicht.

„Auch eine Kopie der Länderfeststellung wurde mir (mit folgender Erklärung an meine Vertrauensperson, XXXX) verweigert: „Das sind 206 Seiten mit lauter Blödsinn. Was will er damit machen?

Statt einer Kopie ließ der Referent den Dolmetscher den Inhalt der Länderfeststellung mündlich zusammenfassen. Diese Zusammenfassung wurde nicht protokolliert.

Die Zusammenfassung beinhaltete:

  1. Kabul ist sicher.
  2. Da Kabul sicher sei, könne man mir keinen positiven Bescheid geben.