Denkgesetze

 

Zusammenfassend gelangt die erkennende Behörde daher im Rahmen der von ihr vorzunehmenden Beweiswürdigung zu einem den Denkgesetzen und den Erfahrungen des Lebens entsprechenden Ergebnis, indem Sie aufrgund der getroffenen Feststellungen, insbesondere aber aufgrund des asylirrelevanten Vorbringens zu den Fluchtgründen zu dem Schluss kommt, dass Sie mit diesem keine asylrelevante Verfolgung im Sinn der GFK glaubhaft machen konnten.

Übersetzt: „Sie sind als Person unglaubwürdig – Negativ“

Pornographisches Material

 

„Nachdem Sie über ein Smartphone verfügen und offensichtlich auch das Internet nutzen, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass Sie bei tatsächlichem Verkehr mit anderen Männern, keinerlei Fotos (resultierend aus Chats) auf ihrem Handy vorweisen können (Fotos wurden freiwillig gezeigt). Auch kann nicht nachvollzogen werden, dass Sie nur oberflächliche Angaben zu Ihrem Internetnutzungsverhalten angeben können. Hier wäre bei tatsächlichem Interesse (wie angegeben) an pornographischem Material über Homosexuelle, zumindest von Lieblingsseiten im Internet auszugehen.“

Unser Statement zur heutigen Pressekonferenz

„Die zynische Welt des BfA – Homosexualität als Fluchtgrund“

Pressestimmen zu dieser Textperle

07.09.2018

Beitrag des Ö1 Mittagsjournal zur Pressekonferenz von fairness-asyl.at

Keine Pornos am Handy: Kein Asyl für Homosexuellen; Kurier

Wer ist schwul genug für Asyl in Österreich; Der Standard

Keine Schwulen-Pornos abgerufen: Kein Asyl für Afghanen, Die Presse

Neue Groteske um Asylablehnung; ORF News

Ohne Pornos am Handy kein Asyl in Österreich; heute

Wieder irres Asylurteil: „Keine Pornos am Handy“, oe24

OHNE SCHWULENPORNO KEIN SCHUTZ!, das biber 

Asylbescheid sorgt für Afsehen; ORF 24

08.09.2018

Österreichs Asyl-Politik empört schwulen Aktivist, heute

Keine Schwulenpornos, kein Asyl, Süddeutsche Zeitung

Keine Pornos am Handy: Asyl abgelehnt, VOL

UNHCR Richtlinien

Hier die Richtlinien der UNHCR bzgl. der Anträge auf Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund der sexuellen Orientierung. Pornos am Handy zu haben scheint kein Muss-Kriterium zu sein.

 

Bäume aufstellen

 

„Bei Ihrer Flucht hätten die Taliban aus Sie geschossen. Dort wäre aber ein Baum gewesen und deswegen wurden Sie nicht getroffen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass wegen einem Baum Sie nicht getroffen werden konnten. “

Unglaubwürdig, oder?

Flüchtlingshelfer gelten nicht

 

„Sie verfügen über zahlreiche soziale Kontakte, solche bestehend vorwiegend zu ehrenamtlichen Integrationshelfern, mehreren Mitgliedern des Vereins XXXXX, ehrenamtlich tätigen Deutsch-Lehrern, etc., vorwiegend Personen, die in Hilfs- und Flüchtlingsinitiativen tätig sind bzw. die Sie bei den Aktivitäten dieser Vereine kennen gelernt haben.

Vor allem in den letzen Jahren ist festzustellen, dass derartige Schreiben fast immer von Personen verfasst werden, die sich als (auch ehrenamtliche) Mitarbeiter von karitativen Einrichtungen sowei Mitglieder von Vereinen und Initiativen der Integration von Asylwerbern widmen, die ihre Aufgabe auch darin sehen, Personen im Asylverfahren zu unterstützen. Dabei fällt auf, dass praktisch jedem Klienten ähnlich lautende Empfehlungsschreiben ausgestellt werden, in denen diesen ein außergewöhnliches Maß an Hilfsbereitschaft und Fleiß bescheinigt wird – gerade auch bei der Unterstützung der Arbeit dieser Vereine und Initiative – sowie deren Teilnahme an angebotenen Aktivitäten hervorgehoben wird.

Es ist natürlich, dass Personen und Gruppen, die Ihre ehrenamtliche Mitarbeit für sich oder die Vereinstätigkeit in Anspruch nehmen, sich auch dadurch erkenntlich zeigen, indem sie Sie mit Empfehlungsschreiben unterstützen.“

Der Entführungs-Experte

 

Von seinem Schreibtisch in Österreich aus weiß dieser Referent besser als die Taliban wie Entführungen zu organisieren sind:

„Es wäre viel naheliegender, dass man versucht hätte Sie zuhause zu entführen und nicht an einem öffentlichen Platz und somit auch das offensichtliche erhöhte Risiko des Scheiterns in Kauf zu nehmen.“

Anscheinend verwechselt der Referent eine Entführung mit einer Abschiebung… Aber er tut sich überhaupt schwer mit dem Ablauf einer Entführung:

„Ebenso bleibt die von Ihnen behauptete Entführung einer Ihnen ähnlich sehenden Person nicht verständlich. So gaben Sie an: ‚[…] mir ein Freund gesagt hat, dass bewaffnete Männer auf mich warten würden und einen anderen Jugendlichen entführt haben.‘ Vorgehalten warum bewaffnete Männer auf Sie warten sollen, wenn bereits eine Person -vermeintlich Sie entführt worden wäre,  meinten Sie, dass diese davor auf Sie gewartet hätten.“

Unverständlich an der Passage ist eigentlich nur die Tatsache, dass es dem Referenten unverständich ist, dass die Entführer auf den Asylwerber gewartet haben und dann versehentlich die falsche Person entführt haben.  Man muss sehr verbissen nach Widersprüchen suchen, um die Aussage des Asylwerbers so auszulegen, dass die Entführer auch nach der Entführung weiterhin auf ihn gelauert hätten.

Auch Kranke sind gesund

 

„Sie sind zudem männlich, jung, gesund und arbeitsfähig.“

Der Asylwerber hat einen gravierenden Wirbelsäülenbruch erlitten und kann weder schwere Gegenstände heben noch lange sitzen. Diese Verletzung wurde explizit bei der Einvernahme hervorgebracht und protokolliert, wird aber vom Referenten im eigentlich Bescheid  nirgends erwähnt.

Dieses bewusste Ignorieren einer relevanten medizinischen Tatsache bildet  auch den Hauptgrund für die Beschwerde.  Kein Wunder, dass das BFA eine so hohe Fehlerquote hat.

Mit beiden Beinen im Leben

 

„Aufgrund Ihrer für Ihr behauptetes Alter [das „behauptete Alter“ wurde durch eine Altersfstestellung bestätigt, was den Referenten nicht daran hindert, dem Asylwerber zu unterstellen, er sei älter als er angibt] ist davon auszugehen, dass es sich bei Ihnen um einen jungen, sehr selbstständigen, fast volljährigen Mann handelt, der mit beiden Beinen im Leben steht und dem eine Rückkehr nach Afghanistan, speziell nach Kabul, und der dortige Aubau einer Zukunft absolut zuzumuten ist.“

Der Asylwerber ist minderjährig und es kann also von ihm nicht erwartet werden, dass er seinen lebensunterhalt selbst verdient,  aber der schlaue Referent weiß sich trotzdem zu helfen – der Junge ist eben „fast volljährig“ und steht „mit beiden Beinen im Leben“ also kann er in Kabul auch ohne Familie und Freunde sich eine Zukunft aufbauen.

Keine Anleitung zur Kriminalität

 

„Zu den regelmäßig zumutbaren Arbeiten gehören dabei auch Tätigkeiten, für die es keine oder wenig Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt,  die nicht überkommenen Berufsbilder entsprechen, etwa weil sie keinerlei besondere Fähigkeiten erfordern  und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs ausgeübt werden können,  auch sowie diese Arbeiten im Bereich einer „Schatten- oder Nischenwirtschaft“ stattfinden. Auf kriminelle Aktivitäten wird hiermit nicht verwiesen.“

Man kann sich allerdings schwer vorstellen, worauf sonst hiermit verwiesen wird… (In Österreich würde etwa Prostitution eine Möglichkeit sein, aber in Afghanistan fällt das leider unter „kriminelle Aktivitäten“).

Noch nicht straffällig

 

„Zu Ihrer Person: […] Sie sind noch nicht straffällig geworden.“

Es sei hier angemerkt, dass der gerade erst volljährig gewordener Asylwerber bis dato keinerlei Schwierigkeiten mit der Polizei oder irgendjemandem anderen gehabt hätte, die Grund zur Annahme liefern würden, es sei nur eine Frage der Zeit bis er straffällig wird.

 

Mother of all pearls

 

Hier eine ganz besondere Textperle. Es sind nicht nur einzelne Sätze, die uns Einblick in die Denkweise der Behörde geben, sondern ganze Seiten zeigen uns die Einstellung des Beamten auf.

Die Textperle wurde sogar im Standard veröffentlicht und der höhnische Ton des Beamten angeprangert.

Weitere „Schmankerln“ aus dem Bescheid.

Niemand weiß, dass Sie sich für das Christentum interessieren, dass Sie getauft wurden, außer ein paar wenige Menschen in Österreich. Nicht einmal Ihre eigene Familie weiß darüber. Sie haben das streng geheim gehalten.  Daher können sie Ihren angeblichen neuen Glauben auch heimlich in Afghanistan ausüben, da keine tiefe Verinnerlichung dieses Glaubens bei Ihnen erkennbar ist und Sie als „Scheinkonvertit“ einzustufen sind.

Betreffend die Auswahl der Länderinformationen stellt sich die Frage, wer denn Willkür ausüben würde? Die Behörde, wenn Sie die Informationen von Frau Stahlmann nicht dementsprechend (in Ihrem Sinne) würdigen würde, oder Ihr Rechtsvertreter, der sich natürlich auf die für Sie passenden Aussagen von Fr. Stahlmann stützt, aber dabei alle anderen Informationen der Behörde quasi „vom Tisch wischt„?
Zur Info: Dr Friederike Stahlmann ist Afghanistan Expertin und hat im März 2018 ein grundlegendes und aktuelles Gutachten über die Sicherheitslage in Afghanistan für das Verwaltungsgericht Wiesbaden erstellt.

Die negativen Eigenheiten in einer westlichen Gesellschaft blenden sie einfach aus. Auch in einer solchen gibt es mehr als genug. Betrug, Mord, Verbrechen aller Art. Gerade die Amerikaner, die als Vertreter der westlichen Welt gesehen werden, werden als „Feinde des Islam“ angesehen. Wieso sollten Sie ausgerechnet auf die Idee gekommen sein, sich für die westliche Kultur zu interessieren bzw. für das Christentum?

Völlig an den Haaren herbeigezogen sind Ihre Behauptungen, dass Frauen im Islam keine Rechte hätten. Es ist bekannt, dass in Afghanistan Frauen in nahezu allen Berufen tätig sind. Sie studieren auf Universitäten, sind in den Medien aktiv, sind politisch Aktiv und sogar Provinzvorstände. Es gibt Yoga-, Schwimm- und Radfahrgruppen in Kabul, nur von Frauen besucht. Die Lage der Frauen bessert sich. Davon, dass dort die Frauen keine Rechte hätten, kann keine Rede sein. Diese Behauptung von Ihnen ist ohnehin bemerkenswert.

Festzustellen ist, dass Sie während Ihres Aufenthalts in Österreich natürlich einiges über das Christentum gelernt haben. Das ist jedoch nichts Besonderes, vergleichbar mit der Schule. Auch dort lernt man einiges, auf das man dann noch eine Zeit lang zugreifen kann.

Nicht glaubhaft ist Ihre Behauptung, dass Sie jeden Sonntag in die Kirche gehen würden. XXX, Generalsekretär der Vereinigten Pfingstkirchen Österreichs (VPKÖ) bestätigte in seinem Schreiben vom XX.XX.XXXX, dass Ihre Anwesenheitsquote lediglich 86% beträgt. Von einem Besuch des Gottesdienstes an jedem Sonntag kann daher nicht die Rede sein.“

Zu hinterfragen ist auch, warum Ihre christliche Gemeinde Ihnen keine Unterstützung zukommen lässt, um Ihnen einen günstige Wohnmöglichkeit abseits der Flüchtlingsunterkunft zu beschaffen. Warum lässt man Sie, als angeblichen Christen, in einer Unterkunft, in der es für Sie möglicherweise „gefährlich“ wäre, falls die anderen Asylwerber bemerken würden, dass Sie Christ seien? Warum „zwingt“ man Sie quasi zum Lügen, wenn Sie Ihre Gottesdienstbesuche vor den anderen Asylwerbern in der Unterkunft mit dem Wahrnehmen von anderen Terminen rechtfertigen müssen? Wo bleibt da der Zusammenhalt innerhalb der Gemeinde, der „Familie“? Warum sorgt man nicht dafür, dass Sie Ihren angeblichen Glauben auch öffentlich vertreten können?

Ihr Interesse am Christentum kann durchaus anerkannt werden, wäre wohl aber eher akademischer Natur.

Nicht nachvollziehbar ist auch, warum Sie das Christentum als Basis eines westlichen Lebensstils ansehen sollten, wie öfters von Ihren Unterstützern behauptet wird. In der westlichen Kultur sind Religion und Politik getrennt. Die Kirchenaustrittsquoten sind hoch, Skandale in der Kirche kommen immer wieder vor. Ein guter Mensch kann man auch sein, ohne einer Kirche anzugehören. Dass Sie Christentum und westlichen Lebensstil gelichsetzen, dürfte wohl lediglich am Asylverfahren liegen, womit dann auch ein weiterer „Fluchtgrund“ konstruiert werden soll.

Im Gengensatz zu anderen Scheinkonvertiten aus Afghanistan sind Sie nicht einmal aus dem Islam ausgetreten.“

Und noch viele weitere Stilblüten sind in diesem Bescheid zu finden.