Das Protokoll

Herr Mahringer hat auch eine Aufstellung seiner Tätigkeiten in Anlage 1 des Gutachtens festgehalten. Leider fallen auch hier einige Unstimmigkeiten auf.

Literaturstudium

Die Tage vom 01.2.2017 – 03.2.2017 wurden zum Literaturstudium verwendet. Ich sag jetzt besser nichts und verweise einfach auf die Literaturliste.

Erstellung des Gutachtens

Für die Erstellung des Gutachtens wurden die Tage 01.03.2017, 03.03.2017 und 04.02.2017 im Protokoll angegeben. Herr Mahringer hat den Zeitraum vom 07.02.2017 –  27.02.2017 für die Erhebungen, Befragungen und Recherchen verbracht. Somit wurden Teile des Gutachtens vor den Befragungen und Gesprächen mit den Regierungsvertretern und NGOs erstellt.

Seltsam!

Wahrscheinlich hat er die Literaturliste am 04.02.2017 getippt. Die 3 Tage davor hat er ja mit Literaturstudium verbracht.

Es ist anzumerken, dass es sich dabei wahrscheinlich um einen Tippfehler handelt. Dennoch schräg, da am 03.03.2017 der Herr Mahringer das Gutachten doch geprüft hat.

Hoppala – Stellungnahme 26.12.2017

Aus dem Gutachten von Dr. Weber geht weiters hervor:

In der Stellungnahme vom 26.12.2017 bemerkt Gutachter M.: „Vierzehn Tage nach
beginnen [sic] der Interviews wurde in einen [sic] 1-tägigen Workshop der Fortschritt
besprochen.“ (Stellungnahme, S. 1) Laut Anlage 1 zum Gutachten dauerte jedoch die
gesamte „Befragung in Kabul, Herat und Mazar-e Sharif“ nur 14 Tage, nämlich von
„07. bis 20.02.2017“ (Gutachten, S. 60). Wie erklärt sich diese Diskrepanz im zeitlichen
Ablauf?

Verdammt gute Frage!

Numan, Ahmed und Abdul

Im Anhang werden die Mitarbeiter der Befragungen nur mit den Vornamen Numan, Ahmed und Abdul angegeben. In den Aufzeichnungen finden sich auch nur Angaben zu Numan, die beiden anderen Personen werden im Gutachten sonst gar nicht genannt.

Warum keine Nachnamen angegeben wurden ist schon auffallend. Ich bin gespannt wann Herr Mahringer die Unterlagen zu den Befragungen einreicht. Dann wird man ja sehen können wie die Mitarbeiter des Herrn Mahringer genau heißen.

 

14.02.2017 Feiertag in Afghanistan

Weiters gibt Herr Mahringer an am 14.02.2017 3 Termine in Mazar-e-Sharif gehabt zu haben, obwohl der 14.02.2017 ein Feiertag in Afghanistan war. https://www.timeanddate.com/holidays/afghanistan/2017

In Afghanistan ist der Valentinstag übrigens kein Feiertag. Am 14.02.2017 wurde vielmehr der Rückzug der Russen aus Afghanistan gefeiert. (Es ist allerdings anzumerken, dass die Besuche keine Termine bei öffentlichen Regierungsstellen waren.)

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15.02.2017 Flink wie ein Wiesel

Am 13.02.2017 und 14.02.2017 war Herr Mahringer in Herat und hatte am 14.02.2017 noch ein Gespräch mit Rückkehrern bis 21:00.

Am 15.02.2017 war er aber um 08:00 schon bei der Stadtverwaltung in Mazar-e-Sharif! Ob sich das so ausgeht? Eine Reise mit dem Auto dauert lt. Google Maps ca. 10 1/2 Stunden, in Wirklichkeit wahrscheinlich viel länger. Derzeit kann online kein Direktflug von Mazar-e-Sharif nach Herat gefunden werden, es geht nur über Kabul, was mind. 6+ Stunden dauern würde.

Aber nicht genug! Am 15.02.2017 hat er in Mazar-e-Sharif bis 20:00 Gespräche mit „Flughafen Polizei und Einreisebeamte“ geführt.  Am 16.02.2017 war er aber um 08:00 schon wieder in Herat um sich ein Umspannwerk anzuschauen.

Wahrscheinlich auch ein Fehler, es gibt ja genug im Gutachten.

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23.03.217 A busy man

Am 23.02.2017 gibt Herr Mahringer an, neben einem Treffen mit ACCI (Afghan Chamber of Commerce International), Gespräche mit folgenden NGOs geführt zu haben.

Es scheint unwahrscheinlich, dass sich 6 Treffen mit wichtigen Vertretern der Regierung und NGOs ausgegangen sind. Es wäre möglich, dass es sich um eine Konferenz o.ä. gehandelt hat die Herr Mahringer besucht hat. Seltsam, dass er das allerdings nicht erwähnt hat.

Angaben zu den Gesprächen finden sich im Gutachten nicht.

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