Das BFA widerspricht der Aussage, dass 42% der Bescheide des BFA nicht korrekt sind. Man ist vielmehr der Meinung, dass die Fehlerquote lediglich bei 35% (Aussage BFA, ORF Report 24.04.2108) liegt!
Jede Ärztin, jeder Busfahrer, jede Bank, jede Versicherung, jeder Betrieb könnte mit solchen Zahlen kaum weitermachen. Das BFA scheint aber von solchen Qualitätsmängeln unberührt zu sein. Noch verwunderlicher ist es, wenn man bedenkt, dass es in diesem Bereich der Verwaltung um Eingriffe in die persönliche Freiheit von Menschen, ja teilweise ums Überleben, geht.
Es ist klar, dass der Bereich des Fremdenrechts immer einen hohen Ermessensanteil haben wird und dass es dabei eben auch eine hohe Streuung der Ergebnisse, und damit Fehler, geben wird. Es ist aber inakzeptabel eine Fehlerquote von etwa 35% bis 42% einfach so hinzunehmen.
Die Textperlen der BFA Bescheide zeugen teilweise von haarsträubenden Argumentationen und der Subjektivität einiger Beamten. Damit soll das BFA nicht pauschal als voreingenommen hingestellt werden. Die Textperlen zeigen aber auf, dass es eine solche Voreingenommenheit beim BFA sehr wohl gibt. Nichts dagegen zu unternehmen ist gesetzeswidrig und kostspielig. Sehr kostspielig sogar.
Das österreichische Rechtssystem bietet die Möglichkeit Beschwerde gegen einen Bescheid einer Behörde bei Gericht einzureichen. Auch für Asylwerber besteht diese Möglichkeit und sie können sich in 2. Instanz an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wenden.
Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter plakatiert und protestiert gegen die hohe Anzahl der Beschwerden, und den daraus bedingten langen Verfahrensdauern. Die Anzahl der Beschwerden würde aber wesentlich niedriger sein, wenn das BFA seinen Auftrag wahr nehmen würde und ein objektives und faires Verfahren in erster Instanz durchführen würde.
Geht man davon aus dass:
- Ein Richter die Beschwerde zu bearbeiten hat und angenommen 3 Tage dafür aufwendet
- Eine Verhandlung im BVwG abgehalten werden muss was abermals einen 1/2 Tag Aufwand für den Richter bedeutet inkl. Kosten der Bereitstellung des Gerichtssaals und der technischen Einrichtung
- Ein Übersetzer für die Verhandlung bezahlt werden muss
- Eine Schreibkraft während der Verhandlung das Protokoll führt
- Entw. ein Beschluss bzgl einer möglichen Zurückweisung verfasst werden muss oder ein Entscheid bzgl eines positiven Ausgangs verfasst werden muss, was wahrscheinlich noch einmal 1/2 – 1 Tag für den Richter bedeutet
- Der BFA Beamte im Falle einer Zurückweisung für die neuerliche Recherche, Bearbeitung, Einvernahme, Protokollierung und Ausstellung eines neuen Bescheids usw. pro Fall 2-3 Tage aufgewendet
- Ein Übersetzer für eine evtl nötige neuerliche Einvernahme beim BFA bezahlt werden muss
so kommt einiger Aufwand zustande, der dann vom BVwG ausgebadet werden muss.
Wenn man also 120.000 Entscheidungen des BFA der letzten beiden Jahren, den 35% fehlerhaften Entscheidung gegenüberstellt, so wären das 42.000 fehlerhafte Bescheide! Allerdings wurde ja nicht jede Entscheidung des BFA im BVwG durch eine Beschwerden bekämpft. Sucht man in der RIS Datenbank nach Entscheiden des BVwG der letzteten 2 Jahre, so findet man etwa 19.500 Treffer. 42% davon sind also 8.190 fehlerhafte Entscheide.
Ich nehme für mein Rechenbeispiel einmal einen Satz von € 3.000 pro Fall an. Das kann natürlich zu hoch oder zu niedrig sein – ganz so daneben wird es wohl nicht liegen.
8.190 Fälle mal dem angenommenen Kostensatz von € 3.000 macht in Summe € 24.570.000!
Dieser Betrag geht auf das Konto jener Beamten, die es sich zur Aufgabe gemacht haben die gebotene Objektivität nicht gewähren zu lassen. Es sind Kosten, verursacht durch ein Macho-Gehabe einiger Beamten, die ihre persönlichen Beweggründe vor die Gesetze unseres Landes stellen. Oder es geht aber auf das Konto des Ministeriums, das Druck aufbaut, um so viel wie möglich mit Negativ zu bescheiden.
Die € 25 Mio drücken aber in keiner Weise das Leid, die Angst und die Ungerechtigkeit aus, die Asylwerber in einem solchen System erleiden müssen. Es drückt auch nicht die Bestürzung aus, dass der Rechtsstaat Österreich, zumindest in diesem Bereich, nicht mehr vorhanden ist. Das Vertrauen in die Behörden und Institutionen dieses Landes ist geschwunden und man befürchtet, dass solche Praktiken auch in anderen Bereichen der Verwaltung einziehen könnten. Noch weniger drücken die € 25Mio den Schaden aus, den Österreich im internationalen Ansehen erleidet. Die Kosten der Missachtung von Menschenrechten wird sich wohl nie in Zahlen ausdrücken lassen.
Auch die Worte des NÖ Landesrats Waldhäusl, der von „illegalen Asylwerbern“ und von einem Saustall spricht, werden sich mir nie erschließen. Denn dieselben Asylwerber, deren Schutz wir in unserer Verfassung und in unseren Gesetzen versprechen, werden erst durch „illegale Verfahren“ zu „illegalen Asylwerbern“. Sie als Kriminelle darzustellen ist eine bodenlose Frechheit.
Das BFA gibt an in den letzten zwei Jahren 120.000 Entscheidungen getroffen zu haben, was 5.000.000 DIN A4 Seiten entspricht (ORF ZIB-Magazin 24.04.2018). Damit wurden 1.750.000 Seiten (35%) vergeudet. Rechnet man € 8 für 1.000 Blatt, so sind das € 14.000! Ich schlage vor, in Zukunft vor dem Drucken der Bescheide nachzudenken, ob sie das Papier überhaupt wert sind.