Sachverhaltsdarstellung gegen Herbert Kickl wegen Verhetzung
fairness-asyl bringt einen Antrag auf Sachverhaltsdarstellung gegen Herbert Kickl wegen Verhetzung ein!
Die NGO fairness-asyl ersucht die Staatsanwaltschaft Graz um Überprüfung von Reden am FPÖ-Parteitag wegen Verdachts der Verhetzung nach § 283 StGB und übergibt am Montag, 16.09.2019 eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung.
Bei der Rede zum FPÖ Parteitag am 14.09.2019 sprach Herbert Kickl von einer „Triple AAA Bewertung – Aggressive Afghanische Asylwerber“ im Asylwesen. Damit erfüllt unserer Meinung nach Herr Kickl den Straftatbestand der Verhetzung. In seiner von FPÖ-TV publizierten Rede verletzt Herr Kickl öffentlich die Menschenwürde einer ethnischen und nationalen Gruppe und beschimpft pauschal afghanische Staatsangehörige. Mit seinen Aussagen versucht Herr Kickl gezielt die öffentliche Meinung gegen afghanische Asylweber aufzubringen bzw. aufzustacheln. Seine verächtliche Ankündigung das Asylwesen von „Triple-A“ auf „0“ downzugraden legt abermals seine fragwürdige Einstellung zur österreichischen Verfassung zu Tage. Das Recht auf Asylantragsstellung (Korrektur von Asyl auf Asylantragsstellung; Danke für den Hinweis an https://zurzeit.at/index.php/demokratiegefahr-staatsanwaltschaft/) nach der Genfer Konvention ist ein in der Verfassung verankertes Recht, nach dem sich auch Herr Kickl zu orientieren hat.
Wir von fairness-asyl stehen für das Aufzeigen von Missständen im Asylbereich und wir werden diesen Tiefpunkt des öffentlichen Diskurses und die Diskriminierung einer Gruppe von Menschen, die bei uns Schutz suchen, nicht hinnehmen.