Vorzeigeprojekt

Folgende Aufzeichnung wurde von einem abgeschobenem Asylwerber in Mazar-e Sharif aufgenommen. Die Angriffe haben in der Nacht stattgefunden und man erkennt nur schemenhafte einige Lichter. Was aber deutlich zu hören ist, sind Granaten- und Bombeneinschläge und Gewehrfeuer. Österreich argumentiert noch immer, dass Mazar-e Sharif eine sichere interne Fluchtalternative darstellt.

Immer wieder finden wir Aussagen in den Erkenntnissen des BVwG, die äußerst frei mit der Interpretation der zur Verfügung stehenden Länderdokumente und -berichte umgehen.
Wolfgang Salm/Fairness Asyl hat sich das mal genau angesehen .

Mit dem folgenden Beispiel möchten wir aufzeigen, wie weit sich einige RichterInnen des BVwG hinauslehnen, um eine Abschiebung in das gefährlichste Land der Welt zu rechtfertigen. In einigen Fällen ist das Vorgehen – unserer Meinung nach – rechtlich und rechtsstaatlich äußerst bedenklich.

Die Stadt Mazar-e Sharif ist eine Art „Vorzeigeprojekt“ Afghanistans für wichtige ausländische Gäste.
(Liaison Officer to Ministry of Interior of GIROA [Government of the Islamic Republic of Afghanistan] 14.11.2014)

Dieser Satz wird in den Erkenntnissen des BVwG häufig verwendet um eine interne Fluchtalternative in Afghanistan zu rechtfertigen. Er stammt aus dem Länderinformationsblatt der Staatendokumentation des BfA und war dort vom 19.11.2014 bis zum 29.06.2018 zu finden.

Was es genau mit dem „Vorzeigeprojekt“ auf sich hat konnten wir nicht feststellen. Anfragen bei der Staatendokumentation konnten keine Erklärung ans Licht bringen.

Folgende Grafik zeigt auf wie oft die Textphrase „Vorzeigeprojekt Afghanistans“ Verwendung gefunden hat. Man erkennt einen zögerlichen Anstieg ab 2016 und eine stärkere Verwendung ab Jänner 2018. Allerdings war das Zitat zu diesem Zeitpunkt bereits über 3 Jahre alt! Aber auch der Rückgang der Nennungen ab dem Sommer 2018 (Wegnahme aus der Länderinformation der Staatendokumentation) ist gut ablesbar.

Äußerst bedenklich ist aber, dass die Wegnahme aus dem Länderinformationsblatt auf einige RichterInnen wenig Eindruck gemacht hat. Sucht man die Textphrase im RIS nach Erkenntnissen ab 01.08.2018, so erhält man (Stand Mai 2020) immerhin 367 Treffer!

Viel ärger ist aber die Tatsache, dass einige RichterInnen den Satz abgeändert und die Einschränkung „für ausländische Gäste“ einfach weggelassen haben. Damit haben sie die Bedeutung des Satzes maßgeblich verändert.
Hier einige Beispiele:

W218 2179677-1, 20.08.2019
Die Stadt Mazar-e Sharif gilt als eine Art „Vorzeigeprojekt“ Afghanistans.

W159 2172143-1, 04.10.2019
Wie sich aus den Länderfeststellungen ergibt, gilt die Stadt Mazar-e Sharif als eine Art „Vorzeigeprojekt“ Afghanistans und die Provinz Balkh wird als einer der friedlichsten und sichersten Orte Afghanistans geschätzt, auch wenn es selbst dort zu vereinzelten Anschlägen kommt.

W156 2205624-1, 02.10.2019
Die lokale Sicherheitslage in Mazar-e Sharif stellt zum Entscheidungszeitpunkt kein Hindernis einer Rückkehr (nach den oben genannten Maßstäben) dar. Wie festgestellt, gilt die Stadt Mazar-e Sharif als eine Art „Vorzeigeprojekt“ Afghanistans.

W235 1438361-2, 12.09.2019
Zur Sicherheitslage in Balkh wurde ausgeführt, dass diese Provinz als einer der friedlichsten und sichersten Orte Afghanistans zähle und mit der Stadt Mazar-e Sharif ein internationales Vorzeigeprojekt Afghanistans beheimate.

W105 2120608-2,13.05.2019
So wäre ihm über den Flughafen Kabul etwa problemlos eine Weiterreise nach Mazar-e Sharif möglich und handle es sich bei der Provinz Balkh und der Hauptstadt Mazar-e Sharif um ein Vorzeigeprojekt Afghanistans.

196 Erkenntnisse haben den Satz abgeändert und die Einschränkung „für ausländische Gäste“ entfernt und damit die Bedeutung der Aussage komplett verändert.

Insgesamt finden wir 117 Erkenntnisse ab 01.08.2018 die den Satz mit der Einschränkung „für ausländischen Gäste“ in der Beweiswürdigung verwenden. Wohlgemerkt zu einem Zeitpunkt, wo die Staatendokumentation des BfA diese Information bereits entfernt hat.

Die folgende Grafik zeigt neben den Erkenntnissen mit „ausländische Gäste“ auch den Anstieg der Zitate ohne „ausländische Gäste“. Klar erkennbar, dass diese Praxis der Abänderungen erst mit dem Sommer 2018 begonnen hat. Just zu jenem Zeitpunkt wo die Staatendokumentation beschlossen hat den Satz überhaupt aus dem Länderinformationsblatt zu entfernen!

Dieses Vorgehen kann nicht mit einem Copy & Paste Irrtum entschuldigt werden. Hier wurde versucht einen positiven Inhalt über die Lage in Afghanistan zu konstruieren. Dass die Veränderungen des Satzes mit der Aktualisierung des Länderinformationsblattes zeitlich einhergehen, lässt vermuten, dass die RichterInnen ganz genau wussten was sie taten und darauf vertrauten, dass sich kaum jemand daran stoßen würde.

Es waren nicht viele RichterInnen die sich so weit an die Grenzen des Rechtsstaates gewagt haben. Folgendes Diagramm zeigt die Anzahl der geänderten Zitate in den Beweiswürdigungen (ohne ausländische Gäste) pro RichterInnen.

Es überrascht nicht, dass fast alle Erkenntnisse mit den Weglassungen negativ geendet haben!

Das Vorzeigeprojekt Mazar-e Sharif wird so zum Vorzeigeprojekt BVwG! Wir fordern – einmal mehr – mehr Fairness in den Asylverfahren. Ganz besonders von den RichterInnen des BVwG!


Siehe dazu auch Falter, 12.08.2020 Wieso steht Mazar-e Sharif so oft in Asylbescheiden, Herr Salm?


RIS-Rechtsinformationssystem des Bundes: Suche nach dem Suchbegriff „Vorzeigeprojekt Afghanistans“ seit dem 01.08.2018

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