Denkgesetze

 

Zusammenfassend gelangt die erkennende Behörde daher im Rahmen der von ihr vorzunehmenden Beweiswürdigung zu einem den Denkgesetzen und den Erfahrungen des Lebens entsprechenden Ergebnis, indem Sie aufrgund der getroffenen Feststellungen, insbesondere aber aufgrund des asylirrelevanten Vorbringens zu den Fluchtgründen zu dem Schluss kommt, dass Sie mit diesem keine asylrelevante Verfolgung im Sinn der GFK glaubhaft machen konnten.

Übersetzt: „Sie sind als Person unglaubwürdig – Negativ“

Pornographisches Material

 

„Nachdem Sie über ein Smartphone verfügen und offensichtlich auch das Internet nutzen, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass Sie bei tatsächlichem Verkehr mit anderen Männern, keinerlei Fotos (resultierend aus Chats) auf ihrem Handy vorweisen können (Fotos wurden freiwillig gezeigt). Auch kann nicht nachvollzogen werden, dass Sie nur oberflächliche Angaben zu Ihrem Internetnutzungsverhalten angeben können. Hier wäre bei tatsächlichem Interesse (wie angegeben) an pornographischem Material über Homosexuelle, zumindest von Lieblingsseiten im Internet auszugehen.“

Unser Statement zur heutigen Pressekonferenz

„Die zynische Welt des BfA – Homosexualität als Fluchtgrund“

Pressestimmen zu dieser Textperle

07.09.2018

Beitrag des Ö1 Mittagsjournal zur Pressekonferenz von fairness-asyl.at

Keine Pornos am Handy: Kein Asyl für Homosexuellen; Kurier

Wer ist schwul genug für Asyl in Österreich; Der Standard

Keine Schwulen-Pornos abgerufen: Kein Asyl für Afghanen, Die Presse

Neue Groteske um Asylablehnung; ORF News

Ohne Pornos am Handy kein Asyl in Österreich; heute

Wieder irres Asylurteil: „Keine Pornos am Handy“, oe24

OHNE SCHWULENPORNO KEIN SCHUTZ!, das biber 

Asylbescheid sorgt für Afsehen; ORF 24

08.09.2018

Österreichs Asyl-Politik empört schwulen Aktivist, heute

Keine Schwulenpornos, kein Asyl, Süddeutsche Zeitung

Keine Pornos am Handy: Asyl abgelehnt, VOL

UNHCR Richtlinien

Hier die Richtlinien der UNHCR bzgl. der Anträge auf Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund der sexuellen Orientierung. Pornos am Handy zu haben scheint kein Muss-Kriterium zu sein.

 

Bäume aufstellen

 

„Bei Ihrer Flucht hätten die Taliban aus Sie geschossen. Dort wäre aber ein Baum gewesen und deswegen wurden Sie nicht getroffen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass wegen einem Baum Sie nicht getroffen werden konnten. “

Unglaubwürdig, oder?

Mother of all pearls

 

Hier eine ganz besondere Textperle. Es sind nicht nur einzelne Sätze, die uns Einblick in die Denkweise der Behörde geben, sondern ganze Seiten zeigen uns die Einstellung des Beamten auf.

Die Textperle wurde sogar im Standard veröffentlicht und der höhnische Ton des Beamten angeprangert.

Weitere „Schmankerln“ aus dem Bescheid.

Niemand weiß, dass Sie sich für das Christentum interessieren, dass Sie getauft wurden, außer ein paar wenige Menschen in Österreich. Nicht einmal Ihre eigene Familie weiß darüber. Sie haben das streng geheim gehalten.  Daher können sie Ihren angeblichen neuen Glauben auch heimlich in Afghanistan ausüben, da keine tiefe Verinnerlichung dieses Glaubens bei Ihnen erkennbar ist und Sie als „Scheinkonvertit“ einzustufen sind.

Betreffend die Auswahl der Länderinformationen stellt sich die Frage, wer denn Willkür ausüben würde? Die Behörde, wenn Sie die Informationen von Frau Stahlmann nicht dementsprechend (in Ihrem Sinne) würdigen würde, oder Ihr Rechtsvertreter, der sich natürlich auf die für Sie passenden Aussagen von Fr. Stahlmann stützt, aber dabei alle anderen Informationen der Behörde quasi „vom Tisch wischt„?
Zur Info: Dr Friederike Stahlmann ist Afghanistan Expertin und hat im März 2018 ein grundlegendes und aktuelles Gutachten über die Sicherheitslage in Afghanistan für das Verwaltungsgericht Wiesbaden erstellt.

Die negativen Eigenheiten in einer westlichen Gesellschaft blenden sie einfach aus. Auch in einer solchen gibt es mehr als genug. Betrug, Mord, Verbrechen aller Art. Gerade die Amerikaner, die als Vertreter der westlichen Welt gesehen werden, werden als „Feinde des Islam“ angesehen. Wieso sollten Sie ausgerechnet auf die Idee gekommen sein, sich für die westliche Kultur zu interessieren bzw. für das Christentum?

Völlig an den Haaren herbeigezogen sind Ihre Behauptungen, dass Frauen im Islam keine Rechte hätten. Es ist bekannt, dass in Afghanistan Frauen in nahezu allen Berufen tätig sind. Sie studieren auf Universitäten, sind in den Medien aktiv, sind politisch Aktiv und sogar Provinzvorstände. Es gibt Yoga-, Schwimm- und Radfahrgruppen in Kabul, nur von Frauen besucht. Die Lage der Frauen bessert sich. Davon, dass dort die Frauen keine Rechte hätten, kann keine Rede sein. Diese Behauptung von Ihnen ist ohnehin bemerkenswert.

Festzustellen ist, dass Sie während Ihres Aufenthalts in Österreich natürlich einiges über das Christentum gelernt haben. Das ist jedoch nichts Besonderes, vergleichbar mit der Schule. Auch dort lernt man einiges, auf das man dann noch eine Zeit lang zugreifen kann.

Nicht glaubhaft ist Ihre Behauptung, dass Sie jeden Sonntag in die Kirche gehen würden. XXX, Generalsekretär der Vereinigten Pfingstkirchen Österreichs (VPKÖ) bestätigte in seinem Schreiben vom XX.XX.XXXX, dass Ihre Anwesenheitsquote lediglich 86% beträgt. Von einem Besuch des Gottesdienstes an jedem Sonntag kann daher nicht die Rede sein.“

Zu hinterfragen ist auch, warum Ihre christliche Gemeinde Ihnen keine Unterstützung zukommen lässt, um Ihnen einen günstige Wohnmöglichkeit abseits der Flüchtlingsunterkunft zu beschaffen. Warum lässt man Sie, als angeblichen Christen, in einer Unterkunft, in der es für Sie möglicherweise „gefährlich“ wäre, falls die anderen Asylwerber bemerken würden, dass Sie Christ seien? Warum „zwingt“ man Sie quasi zum Lügen, wenn Sie Ihre Gottesdienstbesuche vor den anderen Asylwerbern in der Unterkunft mit dem Wahrnehmen von anderen Terminen rechtfertigen müssen? Wo bleibt da der Zusammenhalt innerhalb der Gemeinde, der „Familie“? Warum sorgt man nicht dafür, dass Sie Ihren angeblichen Glauben auch öffentlich vertreten können?

Ihr Interesse am Christentum kann durchaus anerkannt werden, wäre wohl aber eher akademischer Natur.

Nicht nachvollziehbar ist auch, warum Sie das Christentum als Basis eines westlichen Lebensstils ansehen sollten, wie öfters von Ihren Unterstützern behauptet wird. In der westlichen Kultur sind Religion und Politik getrennt. Die Kirchenaustrittsquoten sind hoch, Skandale in der Kirche kommen immer wieder vor. Ein guter Mensch kann man auch sein, ohne einer Kirche anzugehören. Dass Sie Christentum und westlichen Lebensstil gelichsetzen, dürfte wohl lediglich am Asylverfahren liegen, womit dann auch ein weiterer „Fluchtgrund“ konstruiert werden soll.

Im Gengensatz zu anderen Scheinkonvertiten aus Afghanistan sind Sie nicht einmal aus dem Islam ausgetreten.“

Und noch viele weitere Stilblüten sind in diesem Bescheid zu finden.

 

 

 

Alltag

 

Beschreiben Sie mir Ihren Alltag zuletzt im Heimatland?“

Diese Frage wurde dem Asylwerber gleich nach den Schilderungen der Misshandlungen und Drohungen der Taliban gestellt. Der Asylwerber hat  den Ablauf eines typischen Tags beschrieben.

In der Beweiswürdigung liest man dann:

„Bemerkenswert ist, dass Sie von diesem behaupteten Erlebnis mit Mitgliedern der Taliban nichts an Ihrem Verhalten im Alltagsleben verändert haben und auch Ihre Schilderung Ihres Alltags zuletzt im Heimatdorf auch nur ansatzweise eine persönliche Bedrohung- oder Gefährdungslage Ihrer Person erkennen lässt.“

Und weiter

„Bezüglich Ihres Alltags korrigierten Sie sich noch einige Sätze später und führten dann völlig abweichend aus, dass Sie sich die letzten vier Tage  vor Ihrer Ausreise nur mehr im Haus versteckt hielten und dann mit Ihren Angehörigen ausgereist waren.“

Der Referent verlangt also vom Asylwerber, dass er seinen „Alltag“ – und nicht den Ausnahmezustand der letzten Tage vor seiner Flucht – schildert, wirft ihm dann der Unglabwürdigkeit vor, weil er eben den Alltag und nichtdie Ereignisse mit den Taliban beschriebt. Als der Asylwerber dann erklärt, dass seine letzen Tage in Afghanistan aufgrund der Bedrohung völlig anders als der Alltag abliefern, wirft ihm der Referent vor, seine Aussage sei vom Thema „völlig abweichend“, was natürlich die behauptete Unglaubwürdigkeit weiter erhöht.

Aktualität der Quellen

 

Zur Aktualität der Quellen, die für die Feststellungen herangezogen wurden, wird angeführt, dass diese, soweit sich die erkennende Behörde auf Quellen älteren Datums bezieht, aufgrund der sich nicht geänderten Verhältnisse nach wie vor als aktuell bezeichnet werden können.

Das was die Länderinformation des BFA feststellt gilt dann halt immer. Auch wenn die EU, das EU-Paralament, die UN General Assembly, amnesty international, Rotes Kreuz  und viele andere anderer Meinung sind und auf die sich ändernde Situation Rücksicht nehmen.