„Beschreiben Sie mir Ihren Alltag zuletzt im Heimatland?“
Diese Frage wurde dem Asylwerber gleich nach den Schilderungen der Misshandlungen und Drohungen der Taliban gestellt. Der Asylwerber hat den Ablauf eines typischen Tags beschrieben.
In der Beweiswürdigung liest man dann:
„Bemerkenswert ist, dass Sie von diesem behaupteten Erlebnis mit Mitgliedern der Taliban nichts an Ihrem Verhalten im Alltagsleben verändert haben und auch Ihre Schilderung Ihres Alltags zuletzt im Heimatdorf auch nur ansatzweise eine persönliche Bedrohung- oder Gefährdungslage Ihrer Person erkennen lässt.“
Und weiter
„Bezüglich Ihres Alltags korrigierten Sie sich noch einige Sätze später und führten dann völlig abweichend aus, dass Sie sich die letzten vier Tage vor Ihrer Ausreise nur mehr im Haus versteckt hielten und dann mit Ihren Angehörigen ausgereist waren.“
Der Referent verlangt also vom Asylwerber, dass er seinen „Alltag“ – und nicht den Ausnahmezustand der letzten Tage vor seiner Flucht – schildert, wirft ihm dann der Unglabwürdigkeit vor, weil er eben den Alltag und nichtdie Ereignisse mit den Taliban beschriebt. Als der Asylwerber dann erklärt, dass seine letzen Tage in Afghanistan aufgrund der Bedrohung völlig anders als der Alltag abliefern, wirft ihm der Referent vor, seine Aussage sei vom Thema „völlig abweichend“, was natürlich die behauptete Unglaubwürdigkeit weiter erhöht.