Denkgesetze

 

Zusammenfassend gelangt die erkennende Behörde daher im Rahmen der von ihr vorzunehmenden Beweiswürdigung zu einem den Denkgesetzen und den Erfahrungen des Lebens entsprechenden Ergebnis, indem Sie aufrgund der getroffenen Feststellungen, insbesondere aber aufgrund des asylirrelevanten Vorbringens zu den Fluchtgründen zu dem Schluss kommt, dass Sie mit diesem keine asylrelevante Verfolgung im Sinn der GFK glaubhaft machen konnten.

Übersetzt: „Sie sind als Person unglaubwürdig – Negativ“

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