Zynismus pur !

 

Einer akut selbstmordgefährdeter Frau wurde trotz Vorlage mehrerer psychiatrischer Gutachten vom BFA beschieden:

… sie habe kein Recht, in Österreich zu bleiben, „selbst dann nicht, wenn sie an einer schweren Krankheit leidet oder selbstmordgefährdet ist. Eine Abschiebung wäre nur dann unzulässig, wenn sie im Zielland qualvoll sterben würde.“

…. durch ihren Nervenzusammenbruch beim 1. Abschiebungsversuch am XXXX am Flughafen haben sie „die Abschiebung vereitelt und durch ihr Verhalten ihre Mitwirkungspflicht massiv verletzt„.

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