Ein junger Flüchtling lebt bei einer Familie in Wien. Nach einer BFA-Einvernahme erhält er einen negativen Asylbescheid mit völlig absurden Begründungen.
Zu den Themen ‚Privat-und Familienleben‘ bzw. ‚Integration‘ wird festgestellt, der junge Mann verfüge nur über geringe Sprachkenntnisse in Deutsch (tatsächlich zertifiziertes Niveau B1 !), er gehe keiner Erwerbstätigkeit nach (was er ja als Asylwerber gar nicht darf !) und sei in keiner Weise integriert.
Aus der Tatsache, dass er bei einer Pflegefamilie lebe, sei kein überdurchschnittlich intensives Verhältnis ableitbar. Er habe keine nennenswerten privaten Bindungen in Österreich und sei damit in keiner Weise integriert.