Zynismus pur !

 

Einer akut selbstmordgefährdeter Frau wurde trotz Vorlage mehrerer psychiatrischer Gutachten vom BFA beschieden:

… sie habe kein Recht, in Österreich zu bleiben, „selbst dann nicht, wenn sie an einer schweren Krankheit leidet oder selbstmordgefährdet ist. Eine Abschiebung wäre nur dann unzulässig, wenn sie im Zielland qualvoll sterben würde.“

…. durch ihren Nervenzusammenbruch beim 1. Abschiebungsversuch am XXXX am Flughafen haben sie „die Abschiebung vereitelt und durch ihr Verhalten ihre Mitwirkungspflicht massiv verletzt„.

Dichtung und Wahrheit

 

Ein junger Flüchtling lebt bei einer Familie in Wien. Nach einer BFA-Einvernahme erhält er einen negativen Asylbescheid mit völlig absurden Begründungen.
Zu den Themen ‚Privat-und Familienleben‘ bzw. ‚Integration‘ wird festgestellt, der junge Mann verfüge nur über geringe Sprachkenntnisse in Deutsch (tatsächlich zertifiziertes Niveau B1 !), er gehe keiner Erwerbstätigkeit nach (was er ja als Asylwerber gar nicht darf !) und sei in keiner Weise integriert.
Aus der Tatsache, dass er bei einer Pflegefamilie lebe, sei kein überdurchschnittlich intensives Verhältnis ableitbar. Er habe keine nennenswerten privaten Bindungen in Österreich und sei damit in keiner Weise integriert.