Flüchtlingshelfer gelten nicht

 

 „Sie verfügen über zahlreiche soziale Kontakte, solche bestehend vorwiegend zu ehrenamtlichen Integrationshelfern, mehreren Mitgliedern des Vereins XXXXX, ehrenamtlich tätigen Deutsch-Lehrern, etc., vorwiegend Personen, die in Hilfs- und Flüchtlingsinitiativen tätig sind bzw. die Sie bei den Aktivitäten dieser Vereine kennen gelernt haben. Vor allem in den letzen Jahren ist festzustellen, dass…

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Noch nicht straffällig

 

 „Zu Ihrer Person: […] Sie sind noch nicht straffällig geworden.“ Es sei hier angemerkt, dass der gerade erst volljährig gewordener Asylwerber bis dato keinerlei Schwierigkeiten mit der Polizei oder irgendjemandem anderen gehabt hätte, die Grund zur Annahme liefern würden, es sei nur eine Frage der Zeit bis er straffällig wird….

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