Noch nicht straffällig

 

„Zu Ihrer Person: […] Sie sind noch nicht straffällig geworden.“

Es sei hier angemerkt, dass der gerade erst volljährig gewordener Asylwerber bis dato keinerlei Schwierigkeiten mit der Polizei oder irgendjemandem anderen gehabt hätte, die Grund zur Annahme liefern würden, es sei nur eine Frage der Zeit bis er straffällig wird.

 

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