Wie alt sind Sie?

 

„…. Auch die Tatsache, dass Sie bei der polizeilichen Erstbefragung angaben, am 1.1.1992 geboren worden zu seien, und nicht das Geburtsdatum, welches auf Ihrem Reisepass festgehalten ist, angegeben haben, bringt deutlich zum Ausdruck, dass Sie der Behörde etwas verheimlichen wollen, andernfalls hätten Sie …. dieses Geburtsdatum angegeben.“

Bei der Erstbefragung wurde der Asylwerber lediglich gefragt, wie alt er sei und daraufhin wurde der 1.1.1992 als Geburtsdatum eingetragen. Das ist  gängiger Usus bei Afghanen, allerdings in diesem Fall wohl klar ein Ermittlungsfehler der Behörden und keinesfalls dem Asylwerber anzukreiden.

Oder hätte er diese Frage in Jahren, Tagen, Stunden, Minuten usw. beantworten sollen?

 

Autofahrende Mütter in Afghanistan!

 

Unglaubwürdigkeiten zu finden bzw. – viel öfter – zu konstruieren ist oft die einzige Möglichkeit für die unter Druck stehenden Beamten des BFA der Order Afghanen negativ zu bescheiden nachkommen zu können. Das ist aber keine leichte Aufgabe, wenn trotz geschickter Verhörtechnik dem Asylwerber keine „Fehler“ passieren….Die Feststellungen dazu sind daher immer mehr an den Haaren herbeigezogen oder werden krampfhaft konstruiert…..

„Völlig vage erzählten Sie, das man nur Sie aus dem Auto geholt hätte. Ist Ihre Mutter dann weitergefahren? In Afghanistan eher nicht vorstellbar, dass Frauen auf dem Land Auto fahren. „

In der Einvernahme erzählte der Asylwerber, dass er für die Mutter Medikamente holen musste und deshalb mit dem Auto unterwegs war. Völlig unverständlich, warum der Beamte die Mutter ins Auto setzt, die natürlich nicht dabei war bei der gefährlichen Fahrt.

Aber es geht ja nicht um die Glaubwürdigkeit des Beamten…..