Fortschritte seit der Taliban-Herrschaft

 

„Als afghanische Frau ist im Hinblick auf die derzeit vorliegenden herkunftsstaatsbezogenen Erkenntnisquellen zur allgemeinen Lage von Frauen in Afghanistan festzuhalten, dass sich jedenfalls keine ausreichend konkreten Anhaltspunkte dahingehend ergeben haben, dass alle afghanischen Frauen gleichermaßen bloß auf Grund ihres gemeinsamen Merkmals der Geschlechtszugehörigkeit und ohne Hinzutreten weiterer konkreter und individueller Eigenschaften im Falle ihrer Rückkehr mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit Gefahr laufen würden, Verfolgung aus einem der in der GFK genannten Gründe ausgesetzt zu sein. In diesem Zusammenhang ist überdies darauf hinzuweisen, dass sich die Situation der Frauen seit dem Ende der Taliban-Herrschaft erheblich verbessert hat und „außer Frage“ steht, dass gewisse Fortschritte gemacht wurden.“

Unser sprachgewandter Referent vermeidet es geschickt, explizit anzugeben, was genau die Fortschritte sind, die die Situation der Frauen seit der Taliban-Herrschaft so verbessert haben. Denn verglichen mit der Herrschaft der Taliban muss ziemlich jede Änderung in der Situation der Frauen, egal wie klein, als Fortschritt angesehen werden.

Westlich orientiert in Afghanistan?

 

Aus einem negativen Asylbescheid einer Mutter:

„Sie brachten vor kein selbst bestimmtes Leben in [Heimatland] zu führen, wobei Sie aber nicht als westlich Orientierte Frau auftraten, sondern sehr wohl den Tschador getragen haben.“

Eigentlich bestätigt dieses Tragen des Tschadors, dass die Frau eben kein selbstbstimmtes Leben in Afghanistan führen konnte. Aber das BFA – das offenbar genau weiß, wie sich Frauen in ländlichen Gegenden in jenem Land kleiden dürfen – macht es dieser Asylwerberin  (die explizit ihre Freiheit hier in Österreich lebt und liebt) zum Vorwurf, dass sie sich dort den herrschenden Bedingungen fügen musste.

 

Nicht aufgepasst

 

Interviewer: „Woher kannte diese Person, die den Drohanruf tätigte Ihre Telefonnummer?“

Asylanwärter: „Das weiß ich selber nicht. Die einzige Möglichkeit wäre, dass sie die Daten über die Firma erhalten haben. Ich habe jeden Wohnungswechsel bei der Firma bekanntgeben müssen bzw. musste immer die aktuelle Telefonnummer angegeben sein, falls in der Firma jemand ausfiel.

Im Bescheid steht dann: „Zu diesem Telefonanruf gibt es keine Beweise und Sie können keine detaillierten Angaben machen, wer der Anrufer war und woher er die Telefonnummer hatte.“

Dichtung und Wahrheit

 

Ein junger Flüchtling lebt bei einer Familie in Wien. Nach einer BFA-Einvernahme erhält er einen negativen Asylbescheid mit völlig absurden Begründungen.
Zu den Themen ‚Privat-und Familienleben‘ bzw. ‚Integration‘ wird festgestellt, der junge Mann verfüge nur über geringe Sprachkenntnisse in Deutsch (tatsächlich zertifiziertes Niveau B1 !), er gehe keiner Erwerbstätigkeit nach (was er ja als Asylwerber gar nicht darf !) und sei in keiner Weise integriert.
Aus der Tatsache, dass er bei einer Pflegefamilie lebe, sei kein überdurchschnittlich intensives Verhältnis ableitbar. Er habe keine nennenswerten privaten Bindungen in Österreich und sei damit in keiner Weise integriert.