Keine Anleitung zur Kriminalität

 

„Zu den regelmäßig zumutbaren Arbeiten gehören dabei auch Tätigkeiten, für die es keine oder wenig Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt,  die nicht überkommenen Berufsbilder entsprechen, etwa weil sie keinerlei besondere Fähigkeiten erfordern  und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs ausgeübt werden können,  auch sowie diese Arbeiten im Bereich einer „Schatten- oder Nischenwirtschaft“ stattfinden. Auf kriminelle Aktivitäten wird hiermit nicht verwiesen.“

Man kann sich allerdings schwer vorstellen, worauf sonst hiermit verwiesen wird… (In Österreich würde etwa Prostitution eine Möglichkeit sein, aber in Afghanistan fällt das leider unter „kriminelle Aktivitäten“).

Fortschritte seit der Taliban-Herrschaft

 

„Als afghanische Frau ist im Hinblick auf die derzeit vorliegenden herkunftsstaatsbezogenen Erkenntnisquellen zur allgemeinen Lage von Frauen in Afghanistan festzuhalten, dass sich jedenfalls keine ausreichend konkreten Anhaltspunkte dahingehend ergeben haben, dass alle afghanischen Frauen gleichermaßen bloß auf Grund ihres gemeinsamen Merkmals der Geschlechtszugehörigkeit und ohne Hinzutreten weiterer konkreter und individueller Eigenschaften im Falle ihrer Rückkehr mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit Gefahr laufen würden, Verfolgung aus einem der in der GFK genannten Gründe ausgesetzt zu sein. In diesem Zusammenhang ist überdies darauf hinzuweisen, dass sich die Situation der Frauen seit dem Ende der Taliban-Herrschaft erheblich verbessert hat und „außer Frage“ steht, dass gewisse Fortschritte gemacht wurden.“

Unser sprachgewandter Referent vermeidet es geschickt, explizit anzugeben, was genau die Fortschritte sind, die die Situation der Frauen seit der Taliban-Herrschaft so verbessert haben. Denn verglichen mit der Herrschaft der Taliban muss ziemlich jede Änderung in der Situation der Frauen, egal wie klein, als Fortschritt angesehen werden.