Keine Anleitung zur Kriminalität

 

„Zu den regelmäßig zumutbaren Arbeiten gehören dabei auch Tätigkeiten, für die es keine oder wenig Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt,  die nicht überkommenen Berufsbilder entsprechen, etwa weil sie keinerlei besondere Fähigkeiten erfordern  und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs ausgeübt werden können,  auch sowie diese Arbeiten im Bereich einer „Schatten- oder Nischenwirtschaft“ stattfinden. Auf kriminelle Aktivitäten wird hiermit nicht verwiesen.“

Man kann sich allerdings schwer vorstellen, worauf sonst hiermit verwiesen wird… (In Österreich würde etwa Prostitution eine Möglichkeit sein, aber in Afghanistan fällt das leider unter „kriminelle Aktivitäten“).

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