„Wohl gaben Sie an, dass Sie zum Christentum konvertierten [sic] möchten und konnten auch einen vorläufigen Tauftermin angeben, trotzdem erscheint Ihr Glaubenswechsel nicht überzeugend und Glaubhaft [sic].“
Dem sei ein Auszug aus dem Vorwort der Broschüre „Asylverfahren“ des BFA gegenübergestellt.
Für das BFA ist die Prüfung der Asylanträge eine der Hauptaufgaben. Für diese verantwortungsvolle Tätigkeit braucht es sehr gut ausgebildete verfahrensführende Referentinnen und Referenten mit breitem fachlichem
Wissen sowie Fein- und Fingerspitzengefühl. Deshalb wird gemäß dem Grundsatz der individuellen Verfahrensführung jeder Fall von einem Referenten einzeln geprüft – eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, bei der die Entscheidung über einen Asylantrag gemäß den rechtlichen Vorgaben unter Berücksichtigung aller vorliegenden Tatsachen und eingebrachten Anliegen objektiv getroffen wird.
Mag Wolfgang Taucher M.A.
(Direktor des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl)