Wie bitte?

 

   „Als Ihnen seitens der Behörde vorgehalten wurde, dass Sie mit diesem Vorbringen nicht der erste Fall sind, haben Sie keine plausible Antwort gegeben, sondern versuchten sich Zeit [zu] verschaffen, indem Sie sich den Vorhalt nochmals anhören ließen und brachten aber selbst danach, keine Entkräftung dieses Vorhalts vor(siehe EV Seite…

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