Entführung ist nur geringfügige Benachteiligung

 

Allgemeine geringfügige Benachteiligungen, die noch nicht das Ausmaß einer Gruppenverfolgung angenommen haben, richten sich nicht speziell gegen Ihre Person und können daher nicht zur Gewährung von Asyl führen.

Anmerkung: Der Geflüchtete hat in seiner Einvernahme umfassend ausgeführt, dass er während seiner Entführung unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ausgesetzt war. Die Behörde geht in ihrer Begründung in keinster Weise darauf ein.

 

Christen sollen heimlich beten…

 

Der Beamte hat wohl kurz die Gnfer Flüchtlingskonvention vergessen….das Recht auf Ausübung der Religion ist dort verankert….

„Wenn sie nach Afghanistan zurückkehren würden, würde niemand wissen, dass Sie tatsächlich Christ geworden sind. Sie könnte in Afghanistan Ihren neu erworbenen Glauben auch ausüben, auch wenn das im Geheimen stattfinden würde. Niemand würde wissen, dass Sie Christ geworden sind und Ihren Glauben änderten. Sie könnten sich z.B. in Kabul eine Existenz aufbauen und dort Ihr Leben finanzieren. Hierzu wäre zu sagen, dass es in Afghanistan kein Meldewesen gibt und dass Sie von niemanden gefunden werden.“

„Die gesellschaftliche Einstellung gegenüber konvertierten  Christen ist ablehnend. Zu einer Strafverfolgungs- und Strafzuermessungspraxis, die speziell Christen diskriminiert, kommt es in Afghanistan in der Regel schon deshalb nicht, weil sich Christen nicht offen zu ihrem Glauben bekennen (AA 9.2016). Bis dato wurde noch niemand aufgrund von Konversion hingerichtet.“

Leseempfehlung – Weltverfolgungsindex 2018 für Christen:

www.opendoors.de/christenverfolgung/weltverfolgungsindex/laenderprofile/2018/afghanistan