Mit beiden Beinen im Leben
„Aufgrund Ihrer für Ihr behauptetes Alter [das „behauptete Alter“ wurde durch eine Altersfstestellung bestätigt, was den Referenten nicht daran hindert, dem Asylwerber zu unterstellen, er sei älter als er angibt] ist davon auszugehen, dass es sich bei Ihnen um einen jungen, sehr selbstständigen, fast volljährigen Mann handelt, der mit beiden…