Polyglott in Kabul II
„Darüber hinaus konnten Sie sich während Ihres Aufenthaltes in Österreich auch Kenntnisse der deutschen Sprache aneignen, was Ihnen als zusätzliche Qualifikation zugutekommt.“
Richtig – ein Textbaustein, den wir hier schon kennen!!
Der Asylwerber spricht tatsächlich schon erstaunlich gut Deutsch und bringt bei seiner Einvernahme nach nur 1 1/2 Jahren in Österreich auch ein ÖSD B1 Diplom in Vorlage.
An 3 anderen Stellen des Bescheides relativiert sich die Anerkennung der Deutschkenntnisse dann aber wieder:
„mittelmäßige Deutschkenntnisse“, „deutsche Sprache auf niedrigem Niveau“, ja sogar „Sie sprechen kaum Deutsch“ finden sich innerhalb von 3 Seiten!
Also was jetzt….?