Apodiktische Sicherheit

 

Der Asylwerber hat lediglich angegeben keine Verwandte in Afghanistan zu haben bzw. zu kennen, da die Eltern vor seiner Geburt aus Afghanistan geflohen sind.

Auch wenn nicht mit apodiktischer Sicherheit festzustellen war, dass Sie tatsächlich über Netzwerke in Afghanistan und insbesondere in Kabul verfügen, so kann aufgrund der festgestellten Tatsache, dass Sie als Person absolut unglaubwürdig sind, mit gutem Grund davon ausgegangen werden, dass Sie zumindest in Afghanistan, vielleicht sogar in Kabul über Netzwerke verfügen, umso mehr Sie andernfalls ja keine konstruierten Angaben in Bezug auf Ihre persönlichen Lebensumstände und die Verwandtschaftsverhältnisse offensichtlich bloß in den Raum gestellt hätten.  Konsequenter Weise und im Sinne eines fairen Asylsystems, in dem sämtliche Asylwerber unter gleichen Voraussetzungen auch mit dem selben Ergebnis rechnen dürfen, kann demnach aus Ihrem bloß vorgetäuschten Familienverhältnissen auch kein Vorteil für Sie entstehen.

Übersetzung:

  • Wir haben keine Ahnung ob sie Verwandte in Afghanistan haben oder nicht.
  • Aber weil Sie unglaubwürdig sind, kann davon ausgegangen werden, dass Sie Familie in Afghanistan, vielleicht sogar in Kabul haben.
  • Denn wenn sie keine Familie in Kabul hätten, dann hätten Sie uns ja keine Lügengeschichten über Familienverhältnisse offensichtlich bloß in den Raum gestellt. (Den Teil versteh ich nicht so ganz, ich glaub da ist der Beamte a bisserl gestolpert. Vielleicht meint er “ Weil Sie ein Lügner sind, glauben wir nicht, dass Sie keine Familie in Kabul haben, und wir wissen, dass Sie ein Lügner sind, weil Sie behaupten, keine Familie in Kabul zu haben.“)
  • Weil wir hier ein faires System fahren, und sie gesagt haben, dass Sie keine Familie in Afghanistan/Kabul haben, kriegen sie ein Njet

Cool oder?

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