BFA: Sie sind traditionell verheiratet, dazu geben Sie an mit …. verheiratet zu sein, dabei führen Sie 5 gemeinsame Kinder an.
Die Eltern haben richtigerweise – auch so im Interview angegeben – sieben Kinder, wovon sechs in Österreich leben.
Anmerkung: So ein Fehler würde bei einem Aslywerber als „unglaubwürdig“ ausgelegt werden, bei einem Beamten hingegen ist es nur eine harmlose Unachtsamkeit.