Wer aller nicht gefährdet ist…

 

 

„Wie Sie nun weiter ausführten, seien Sie zunächst in Kabul untergetaucht, um dann zu den Eltern in die Heimatprovinz Ghazni zu fahren. Auf dem Weg dorthin hätten Sie aber von einem  Verwandten erfahren, dass die Taliban die passierenden Fahrzeuge nach Regierungsmitarbeitern durchsuchten, weshalb Sie die Fahrt nicht fortgesetzt hätten, weil Sie davon ausgingen, dass Sie eine Verfolgung seitens der Taliban zu befürchten hätten. Dazu ist anzumerken, dass Sie ja an anderer Stelle behauptet hatten, zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr als Lehrer gearbeitet zu haben. Zudem ist Ihnen – wie Ihren Ausführungen ebenfalls klar zu entnehmen ist – nichts Konkretes zugestoßen und kam es nie zu direkten Drohungen oder auch nur zu einem Kontakt mit den Taliban. Ihre Behauptung ist daher als reine Mutmaßung anzusehen.“

Wir lernen also, wer sich nicht freiwillig in eine Straßensperre der Taliban begibt, dem droht auch keine Gefahr durch die Taliban.

Anzumerken wäre hier auch, dass nicht die Verfolgung an sich, sondern die begründete Furcht vor Verfolgung für Asyl relevant ist!

 

Sehr beruhigend!

 

Im Bescheid eines zum Christentum konvertierten Flüchtling ist zu finden:

„Auch aufgrund Ihrer Religionszugehörigkeit haben Sie keinerlei Verfolgung und Bedrohung zu befürchten. Etwa 99,7% der Bevölkerung sind Muslime, davon sind 84,7-89,7% Sunniten.“

Da in Afghanistan Abfall vom Islam mit dem Tod bestraft wird, ist es für den Flüchtling sicher sehr beruhigend, zu erfahren, wie es um die religiöse Vielfalt in Afghanistan steht.