ZIB-2 05.03.2018

Am 05.03.2018 wurde in der ZIB-2 ein Beitrag über fehlerhafte Asylverfahren gebracht. Darin gibt Herr Wolfgang Taucher (Direktor Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen) auf die Frage zu problematischen Asylverfahren in Österreich Auskunft.

Ich glaube, dass wir in der Vergangenheit der letzten  Jahre und Jahrzehnten in Österreich mit der Asyltradition aber auch mit der Tradition im Einzelfall zu beurteilen sehr gut gefahren sind und ich sehe überhaupt keine Veranlassung das anders zu sehen.
Wolfgang Taucher
(Direktor Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen)

Damit sagt Herr Taucher genau nichts zu den Vorwürfen, er nimmt keine Stellungnahme zu der hohen Anzahl an Entscheidungsänderungen durch den BVwG, er sagt auch nichts über mögliche Mängel im Verfahren. Er gibt uns lediglich Auskunft darüber, dass er keine Veranlassung sieht das anders zu sehen.

Wem er genau mit „wir“ meint lässt er offen. Klar ist, dass die Asylwerber mit der fragwürdigen Praxis nicht gut fahren.

Nun macht aber auch die Antwort der parlamentarischen Anfrage der Abg. Alev Korun bzgl. eines dubiosen Protokolls des BFA durch Ex-Innenminister Wolfgang Sobotka mehr Sinn. Der Minister schließt seine Beantwortung mit den Worten:

„Da das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl eine monokratische Behörde ist, … 
Mag. Wolfgang Sobotka, 26.04.2017

Wikipedia definiert Monokratie folgendermaßen:

Monokratie (griechischmono ‚allein, einzeln‘, krateîn ‚herrschen‘) ist der Oberbegriff für Organisationsformen der Alleinherrschaft „innerhalb einer sozialen oder politischen Einheit (Gruppe, Organisation, Staat)“,[1] bei denen die tatsächliche oder formelle letzte Entscheidungsgewalt bei lediglich einem Menschen liegt. Sie „bezeichnet ein Organisations- und Zuständigkeitsprinzip, bei dem die Führungs- und Entscheidungsgewalt nur von einer Person ausgeübt wird, die auch die Verantwortung für die getroffenen Entscheidungen trägt (monokratische Führung)“.[2]

Die Vorwürfe fehlerhafter Asylverfahren ist nicht neu. Am 08.03.2017 gab es die parlamentarische Anfrage der Abg Korun, am 08.11.2017 wurde der Innenminister in einer parlamentarischen Anfrage des Abg Scherak und KolegInnen über die Ausbildung der Case-Owner befragt. Darin wird auf den Wahrnehmungsbericht der Rechtsanwaltskammer (2016/17 S. 35 ff) verwiesen. Am 05.2.2018 gab es einen Artikel im Kurier  dazu.

Und der Direktor des BFA ist der Meinung, er sieht keine Veranlassung etwas anders zu sehen! Voila, mehr braucht ein Monokrat auch gar nicht zu sagen.

Natürlich ist die Ermessenssache ein wichtiger, ja zentraler Bestandteil im Fremdenrecht.  Mittlerweile sind wir freiwillige Helfer alle äußerst vorsichtig mit Prognosen zum Verfahren und zucken lediglich mit den Schultern und hüten uns irgendwelche Einschätzungen zu den Chancen abzugeben. Für uns freiwillige Helfer entsteht der Eindruck eines auf Zufall basierenden Systems. Im ZIB-2 Beitrag geht auch der Rechtsanwalt Dr. Schmaus auf dieses Thema ein und meint:

Als Anwalt könne er seinen Mandanten unmöglich sagen wie die Chancen für ihre Verfahren stehen. Zu unberechenbar und willkürlich erscheinen zahlreiche Entscheidungen.“

Freiwillige Helfer haben in den letzten Tagen begonnen, Protokolle und Bescheide des BFA und die Entscheide des BVwG nach solch fragwürdigen Vorgehen zu sammeln und hier zur Verfügung zu stellen.

Diese Textperlen geben einen Einblick in die Verfahren und stellen den Behörden kein gutes Zeugnis aus. Von einem fairen Asylverfahren kann nicht gesprochen werden und ein Zweifel an Rechtsstaatlichkeit kommt auf.

Ich lade sie ein sich ein wenig Zeit zu nehmen Zu den Textperlen

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