Ein Satz der Staatendokumentation über die Stadt Mazar-e-Sharif fällt auf:
Die Stadt Mazar-e Sharif ist eine Art „Vorzeigeprojekt“ Afghanistans für wichtige ausländische Gäste.
(Liaison Officer to Ministry of Interior of GIROA [Government of the Islamic Republic of Afghanistan] 14.11.2014)
Dieser Satz wird in den Erkenntnissen des BVwG insgesamt 544-Mal erwähnt. Nur, was ist dieses Vorzeigeprojekt eigentlich und welche ausländischen Gäste sollen mit der Stadt Mazar-e-Sharif beeindruckt werden?
Lt. UNHCR findet man dieses Zitat schon 2014 im Länderinformationsblatt über Afghanistan und stammt von einer „militärischen Quelle“ aus Deutschland.
Inwieweit ist jetzt eine militärische Quelle aus Deutschland, die Mazar-e-Sharif als Vorzeigeprojekt für ausländische Gäste hervorhebt, eine Relevanz für die objektive Entscheidung einer internen Fluchtalternative für Asylwerber?
Die folgende Grafik zeigt die Nennungen des Zitats in den BVwG Erkenntnissen. Es scheint so, als ob es ab 2018 so richtig „sexy“ wurde, dieses Zitat in die Erkenntnisse aufzunehmen. Auffallend auch der rapide Rückgang der Nennungen ab Juli 2018. Kein Wunder, denn im Länderinformationsblatt des Innenministeriums vom 29.06.2018 ist das Vorzeigeprojekt nicht mehr zu finden. Vielleicht auch deshalb, weil das deutsche Militär seit 2014 dort nicht mehr stationiert ist?
Aber warum wurde es dann erst ab 2018 so richtig oft verwendet?
Egal, es war 2014 ein „Vorzeigeprojekt“ und kann auch in 2018 noch ein „Vorzeigeprojekt“ sein – nicht wahr?
Immerhin gibt es 183 Erkenntnisse die seit Juli 2018 noch immer auf das Vorzeigeprojekt bauen. Chapeau!