FAQ Rückkehr Afghanistan

Frage: Was ist der Unterschied zwischen abgeschobenen Asylwerbern und freiwilligen Rückkehrern?

Antwort: Eine freiwillige Rückkehr liegt nur dann vor, wenn die Entscheidung des/der AsylwerberIn aus freier Entscheidung getroffen wurde. Rückkehrberatungsgespräche mit den Rückkehrberatungseinrichtungen (Caritas und VMÖ) sind nur ein Teil dieses Prozesses. IOM kann bei der freiwilligen Rückkehr unterstützen. Dies umfasst eine Vorabklärung wenn notwendig, die Buchung der Flüge sowie die Unterstützung am Flughafen (Check-in Prozess am Flughafen, Grenzkontrolle).  Der/die Migrant/in hat zu jedem Zeitpunkt (auch noch am Flughafen) die Möglichkeit die Entscheidung zur freiwilligen Rückkehr zu überdenken und die Reise nicht anzutreten. Abschiebungen finden nur dann statt, wenn eine rechtskräftige Rückkehrentscheidung vorliegt, die Abschiebung in den Herkunftsstaat zulässig ist und einer möglichen freiwilligen Ausreise nicht nachgekommen wurde. Rechtskräftig negative Entscheidungen des BFA sowie des BVwG, abgelaufene Fristen für Ausreisepflichten, abgewiesene Revisionen bzw. Beschwerden bei den Höchstgerichten sind die Auslöser für einen illegalen Aufenthalt in Österreich. Ab diesem Zeitpunkt kann die Abschiebung vom BfA eingeleitet werden.  
 


Frage: Zu welchem Zeitpunkt kann eine freiwillige Rückkehr beantragt werden?

Antwort: Die Unterstützung der freiwilligen Rückkehr kann prinzipiell zu jedem Zeitpunkt beantragt werden. Darüber hinaus muss jede Kostenübernahme für die freiwillige Rückkehr vom BfA bewilligt werden. Diese Anträge werden zumeist dann abgelehnt, wenn die Vorbereitungen für den Rücktransport seitens des BfA/FRONTEX bereits angelaufen sind, wobei die Entscheidungskriterien sehr oft vage und intransparent sind. Die Entscheidung über eine Ablehnung wird übrigens nicht mittels eines Bescheids festgestellt, sodass es dagegen kein Rechtsmittel gibt. Dennoch kommt es vor, dass auch noch aus der Schubhaft ein Antrag auf freiwillige Rückreise bewilligt wird.


Frage: Betreut IOM Abschiebungen nach Afghanistan?

Antwort: Nein! IOM Österreich unterstützt lediglich die Freiwillige Rückkehr und hat keinerlei Berührungspunkte mit Abschiebungen. Oft wird angeführt, dass IOM eine Hotelunterkunft in Kabul zur Verfügung stellt bzw. die aktuelle Geldleistung von 12.500,- Afghani (ca € 150,-) organisiert. Inzwischen gibt es keine organisierte Hotelunterkunft mehr. Stattdessen gibt es eine Finanzleistung von ca € 150,- die die ehemalige Hotelunterkunft ersetzt.
Dazu ist anzumerken, dass diese post-arrival-reception-assistance auf Anfrage der afghanischen Behörde durch IOM Afghanistan nach der Einreise in Afghanistan umgesetzt wird.


Frage: Betreut IOM Österreich freiwillige Rückkehrer?

Antwort: Ja, IOM kann die freiwillige Rückkehr weltweit unterstützen. Dazu steht freiwilligen Rückkehrern aus Österreich nach Afghanistan und Iran zusätzlich zur Unterstützung der Rückkehr auch das Reintegrationsprojekt RESTART II zur Verfügung, das von IOM Österreich implementiert wird. Dieses Projekt wird durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der Europäischen Union und das Österreichische Bundesministerium für Inneres kofinanziert. IOM setzt im Rahmen des Projekts folgende Maßnahmen um:

RÜCKKEHRUNTERSTÜTZUNG:

  • Informationsgespräche vor der Abreise in Österreich
  • Möglichkeit der Erhebung der familiären Situation im Rückkehrland im Falle der Rückkehr von unbegleiteten Minderjährigen
  • Logistische Organisation der Reise (inklusive Kaufs des Flugtickets);
  • Unterstützung bei der Abreise am Flughafen Wien Schwechat;
  • Empfang und Unterstützung bei der Ankunft sowie Organisation der Weiterreise zum endgültigen Zielort in Afghanistan und Iran;
  • Temporäre Unterkunft nach der Ankunft im Rückkehrland.

REINTEGRATIONSUNTERSTÜTZUNG:

  • Beratung der Projektteilnehmer/innen nach der Rückkehr bezüglich ihrer Möglichkeiten unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten, ihres Ausbildungs- und beruflichen Hintergrunds und ihrer persönlichen Lebenssituation
  • Finanzielle Unterstützung in Form von Bargeld: EUR 500,- für jede/n Projektteilnehmer/in, um die dringendsten Bedürfnisse direkt nach der freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland abzudecken
  • Unterstützung in Form von Sachleistungen wie
    • Unterstützung bei Gründung von oder Beteiligung an einem Unternehmen (z.B. Kauf von Ausstattung, Waren);
    • Aus- und Weiterbildung;
    • Unterkunft;
    • Unterstützung für Kinder;
    • Medizinische Unterstützung
  • Leitfaden zur Unternehmensgründung und Weitervermittlung zu kostenlosen Business Trainings.

Die Sachleistungen liegen in der Höhe von € 2.800,- und werden in zwei Tranchen abgewickelt. Weitere Informationen https://austria.iom.int/de/restart-ii  und https://austria.iom.int/sites/default/files/RESTARTII_ProjectFactSheet_DE.PDF


Frage: Welche Leistungen gibt es für abgeschobene Asylwerber?

Antwort: Sehr wenig! Die Abwicklung der Abschiebungen erfolgt zumeist durch Frontex und wird häufig in Kooperation mit anderen EU-Mitgliedsstaaten durchgeführt. Nach Ankunft in Kabul gibt es nur mehr post-arrival-reception-assistance. Diese setzt sich primär aus einem kurzen medizinischen Check und einer einmaligen Geldleistung in der Höhe von 12.500,- Afghani (ca € 150,-) zusammen. Diese Geldleistung ist als Ersatz für die bisherige Möglichkeit einer mehr-tägigen Hotelunterkunft gedacht, die von vielen Rückkehrern nicht in Anspruch genommen wurde. Diese Auszahlung der rund € 150,- wird durch IOM Afghanistan im Büro am Flughafen Kabul durchgeführt. Das IOM Büro ist bei der Ankunft von Rückkehrflügen besetzt und IOM-Personal ist vor Ort (zumeist an blauen IOM Westen zu erkennen).


Frage: Wie kommen abgeschobene Asylwerber zur einmaligen finanziellen Unterstützung von € 150,-

Antwort: Die einmalige Ausbezahlung von 12.500,- Afghani (ca € 150,-) wird von IOM Afghanistan durchgeführt. Die afghanischen Behörden sind über die Ankunft der Abschiebeflüge informiert. IOM Mitarbeiter stehen nach Abschluss der Einreiseprozedere zur Verfügung. Sie tragen IOM-Westen und betreiben am Flughafen in Kabul ein Büro. Abgeschobene Asylwerber bekommen von IOM Afghanistan Mitarbeitern neben den 12.500,- Afghani auch eine Liste mit Unterkunftsmöglichkeiten in Kabul.


Frage: Warum gibt es immer wieder Nachrichten, dass Abgeschobene die € 150,- nicht bekommen haben?

Antwort: Abgeschobene Asylwerber berichten immer wieder, dass sie die € 150,- nicht bekommen haben bzw. das IOM-Büro am Flughafen Kabul nicht besetzt war oder nicht gefunden haben. Es kann auch vorkommen, dass Abgeschobene ein Misstrauen gegenüber Kontakten mit offiziellen afghanischen Stellen haben und deswegen auf die Inanspruchnahme freiwillig verzichten. Da die Verwaltung und Auszahlung dieser Unterstützung ausschließlich durch IOM Afghanistan durchgeführt wird, kann IOM Österreich oder das BfA hier sehr wenig beitragen.


Frage: Wofür bekommen abgeschobene Asylwerber die € 150,-

Antwort: IOM-Afghanistan verwaltet die Auszahlung von 12.500 Afghani (ca € 150,-) nach der Ankunft in Kabul. Das Geld steht für die Asylwerber frei zur Verfügung, ist aber für die Deckung der ersten unmittelbaren Bedürfnisse, wie z.B. die Bezahlung einer Hotelunterkunft in den ersten Tagen nach der Ankunft gedacht.


Frage: Gibt es eine freie Unterkunft für die ersten Tage nach der Rückkehr?

Antwort: Nein. Bis zum Frühjahr 2019 gab es die Möglichkeit eine Unterkunft in Kabul in Anspruch zu nehmen. Für viele Asylwerber war dieses Angebot aber nicht sinnvoll bzw. akzeptabel. Sicherheitsbedenken, sofortige Weiterreise oder Unterkunftsmöglichkeiten bei Verwandten hat viele von dieser Sachleistung ausgeschlossen. Seitdem gibt es eine einmalige Auszahlung von 12.500,- Afghani (ca € 150,-)


Frage: Was hat es mit den € 50,- Zehrgeld auf sich?

Antwort: Laut Fremdenpolizeigesetz haben Schubhäftlinge grundsätzlich Haft- und Abschiebekosten zu ersetzen. Das bedeutet, dass ihnen bei der Abschiebung ihr eigenes Geld nicht zurückgegeben wird. Auf Anraten des Menschenrechtsbeirates wird ihnen aber ein Betrag von € 50,- als Zehrgeld belassen. Jene die überhaupt keine Barmittel haben bekommen € 50,- ausbezahlt.


Frage: Was ist RESTART II – Reintegrationsunterstützung für Freiwillige Rückkehrer/innen nach Afghanistan und Iran?

Antwort: RESTART II ist ein Programm zur Reintegrationsunterstützung für freiwillige Rückkehrer/innen nach Afghanistan und Iran. Dieses Projekt wird durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der Europäischen Union und das Österreichische Bundesministerium für Inneres kofinanziert. Es wird von IOM-Österreich implementiert. Im Rahmen des Projekts können Drittstaatsangehörige bei ihrer freiwilligen Rückkehr nach Afghanistan und Iran sowie bei ihrer nachhaltigen Reintegration im jeweiligen Herkunftsland unterstützt werden. IOM setzt im Rahmen des Projekts folgende Maßnahmen um:

RÜCKKEHRUNTERSTÜTZUNG:

  • Informationsgespräche vor der Abreise in Österreich
  • Möglichkeit der Erhebung der familiären Situation im Rückkehrland im Falle der Rückkehr von unbegleiteten Minderjährigen
  • Logistische Organisation der Reise (inklusive Kaufs des Flugtickets);
  • Unterstützung bei der Abreise am Flughafen Wien Schwechat;
  • Empfang und Unterstützung bei der Ankunft sowie Organisation der Weiterreise zum endgültigen Zielort in Afghanistan und Iran
  • Temporäre Unterkunft nach der Ankunft im Rückkehrland.

REINTEGRATIONSUNTERSTÜTZUNG:

  • Beratung der Projektteilnehmer/innen nach der Rückkehr bezüglich ihrer Möglichkeiten unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten, ihres Ausbildungs- und beruflichen Hintergrunds und ihrer persönlichen Lebenssituation
  • Finanzielle Unterstützung in Form von Bargeld: EUR 500,- für jede/n Projektteilnehmer/in, um die dringendsten Bedürfnisse direkt nach der freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland abzudecken
  • Unterstützung in Form von Sachleistungen wie
    • Unterstützung bei Gründung von oder Beteiligung an einem Unternehmen (z.B. Kauf von Ausstattung, Waren);
    • Aus- und Weiterbildung;
    • Unterkunft;
    • Unterstützung für Kinder;
    • Medizinische Unterstützung
  • Leitfaden zur Unternehmensgründung und Weitervermittlung zu kostenlosen Business Trainings.

Die Sachleistungen liegen in der Höhe von € 2.800,- und werden in Afghanistan  in zwei Tranchen abgewickelt. Weitere Informationen https://austria.iom.int/de/restart-ii und https://austria.iom.int/sites/default/files/RESTARTII_ProjectFactSheet_DE.PDF


Frage: Was sind die Erfolge von RESTART II?

Antwort: Es macht durchaus Sinn Anreize für freiwillige Rückkehrer anzubieten und diese Unterstützung vor Ort zu betreuen. Das Projekt RESTART II wird von IOM Österreich implementiert, die Unterstützung vor Ort wird von Kolleg/innen von IOM Afghanistan und IOM Iran gewährleistet. Insgesamt konnten bis dato (01.01.2017-15.10.2019) 500 Personen am Projekt teilnehmen, 349 von ihnen kehrten nach Afghanistan zurück.

Dennoch kommt es auch immer wieder vor, dass die Kontakte zu den Rückkehrern abbrechen und nur Teile des Programms in Anspruch genommen werden. Es gibt viele Gründe für diese Drop-Outs,  die Sicherheitslage in Afghanistan und der Wunsch das Land wieder zu verlassen ist ein möglicher Grund.

Das Projekt RESTART II läuft mit Ende 2019 aus. IOM-Österreich hat auf die Ausschreibung bezüglich eines Reintegrationsprojektes für Afghanistan für die nächsten drei Jahre reagiert. Eine Entscheidung seitens des BMI wird in den nächsten Wochen erwartet.

Weitere Info: https://austria.iom.int/sites/default/files/RESTARTII_ResultsDec2018.pdf


Frage: Was ist ERIN?

Antwort: Österreich und Schweden sind beide Teilnehmer von ERRIN (European Reintegration Network), eine Maßnahme des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der EU. Jedes teilnehmende Land trifft eine Länderauswahl, für die die Unterstützungsleistungen zur Verfügung stehen. Für Österreich sind das die Länder Irak und Pakistan. Für Afghanistan gibt es aus dem Budget von ERIN keine Unterstützung.

FAQ Returnnetwork

https://www.bmi.gv.at/107/EU_Foerderungen/Finanzrahmen_2014_2020/AMIF/ERIN.aspx


Frage: Was ist IRMA Plus?

Antwort: IRMA plus ist ein Reintegrationsprojekt der Caritas Österreich und kooperiert mit dem ERSO Netzwerk (European Reintegration Support Organisations).
IRMA plus richtet sich ausschließlich an vulnerable RückkehrerInnen. Indirekt profitieren Familienangehörige ebenfalls von IRMA plus. Das Projekt verfügt über Partner in einer großen Anzahl an Herkunftsländern, an die RückkehrerInnen vermittelt werden können.https://www.caritas.at/hilfe-beratung/migrantinnen-fluechtlinge/beratung-vertretung/rueckkehrhilfe-reintegration/irma-plus-reintegration/

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