Im Laufe des letzten Jahres hat sich die Lage für Asylwerber in Österreich massiv verschlechtert. Besonders betroffen davon sind Flüchtlinge aus Afghanistan und dem Irak.
Afghanistan etwa wurde über Jahrzehnte hinweg als zu unsicher angesehen, als dass Abschiebungen unbescholtener Flüchtlinge dorthin zulässig wären. Doch seit Anfang 2017 schiebt Österreich nach Afghanistan ab. Diese Abschiebungen wurden vielfach kritisiert, etwa von Amnesty International oder von Personen, die ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe tätig sind. Doch bis jetzt ohne Erfolg. Das für Abschiebungen zuständige Innenministerium verteidigt seine Vorgangsweise stets mit dem Verweis auf die Rechtsstaatlichkeit der Asylverfahren und die damit einhergehende Einzelfallprüfung.
Doch wie ist es um die Rechtsstaatlichkeit der Asylverfahren bestellt?
Flüchtlinge aus Afghanistan und dem Irak haben nur noch sehr geringe Chancen in erster Instanz also vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) einen positiven Bescheid zu bekommen. Dass das mit einer sich verbessernden Sicherheitslage in Afghanistan zu erklären sei, kann ausgeschlossen werden. Seit Herbst 2017 gilt Afghanistan wieder als ein Land im Krieg. Die Situation im Irak stellt sich etwas differenzierter dar. Während der Islamische Staat tatsächlich über kein nennenswertes Territorium mehr verfügt, sind viele irakische Flüchtlinge eigentlich vor mit der Regierung verbündeten Milizen geflohen.
Für Personen, die bereits viele Bescheide des BFA gesehen haben, drängt sich auch eine andere Frage auf: Wenn tatsächlich so viel Wert auf Einzelfallprüfungen gelegt wird, warum gleichen sich dann die Bescheidsbegründungen und sogar die Feststellungen zur Person des Asylwerbers derart?
Zwar wird ein Gutteil der Entscheidungen vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG), der zweiten Instanz, wieder gekippt, aber auch darauf gibt es keinen Verlass. Die Spruchpraxis variiert stark von Richter zu Richter und der Ausgang eines Verfahrens scheint mehr vom Zufall als vom tatsächlichen Einzelfall bestimmt zu sein. (Vgl. hierzu ZIB Beitrag vom 05.03.2018)
Die Vorwürfe fehlerhafter und willkürlicher Asylverfahren sind nicht neu. Am 08.03.2017 gab es die parlamentarische Anfrage der Abg Korun, am 08.11.2017 wurde der Innenminister in einer parlamentarischen Anfrage des Abg Scherak und KolegInnen über die Ausbildung der Case-Owner befragt. Darin wird auf den Wahrnehmungsbericht der Rechtsanwaltskammer (2016/17 S. 35 ff) verwiesen. Am 05.2.2018 gab es einen Artikel im Kurier dazu.
Freiwillige Helfer haben in den letzten Tagen begonnen, Protokolle und Bescheide des BFA und die Entscheide des BVwG nach solch fragwürdigem Vorgehen zu durchsuchen, besonders auffällige Textpassagen zu sammeln und hier zur Verfügung zu stellen.
Diese Textperlen geben einen Einblick in die Verfahren und stellen den Behörden kein gutes Zeugnis aus. Von einem fairen Asylverfahren kann nicht gesprochen werden und ein Zweifel an Rechtsstaatlichkeit kommt auf.
Ich lade sie ein sich ein wenig Zeit zu nehmen Zu den Textperlen