Allgemeingültigkeit
„Ebenso wurden Sie gefragt, was Sie sofort nach der Vergewaltigung gemacht haben. Sie haben angegeben, dass Sie Ihre Kleidung verbrannt hätten. Sie wurden befragt, warum Sie sich nicht gleich danach gewaschen hätten. Dazu haben Sie angegeben, dass Sie zuerst Wasser hätten holen müssen und dieses erst erwärmen hätten müssen….