Wie bitte?

 

   „Als Ihnen seitens der Behörde vorgehalten wurde, dass Sie mit diesem Vorbringen nicht der erste Fall sind, haben Sie keine plausible Antwort gegeben, sondern versuchten sich Zeit [zu] verschaffen, indem Sie sich den Vorhalt nochmals anhören ließen und brachten aber selbst danach, keine Entkräftung dieses Vorhalts vor(siehe EV Seite…

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Zynismus pur !

 

 Einer akut selbstmordgefährdeter Frau wurde trotz Vorlage mehrerer psychiatrischer Gutachten vom BFA beschieden: … sie habe kein Recht, in Österreich zu bleiben, „selbst dann nicht, wenn sie an einer schweren Krankheit leidet oder selbstmordgefährdet ist. Eine Abschiebung wäre nur dann unzulässig, wenn sie im Zielland qualvoll sterben würde.“ …. durch…

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Dichtung und Wahrheit

 

 Ein junger Flüchtling lebt bei einer Familie in Wien. Nach einer BFA-Einvernahme erhält er einen negativen Asylbescheid mit völlig absurden Begründungen. Zu den Themen ‚Privat-und Familienleben‘ bzw. ‚Integration‘ wird festgestellt, der junge Mann verfüge nur über geringe Sprachkenntnisse in Deutsch (tatsächlich zertifiziertes Niveau B1 !), er gehe keiner Erwerbstätigkeit nach…

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Polyglott in Kabul

 

 Das BFA ist hingerissen von den guten Deutschkenntnissen des Asylwerbers und prognostiziert ihm glänzende Berufsaussichten in Afghanistan: „Bei ihnen handelt es sich um einen jungen, arbeitsfähigen Mann mit Berufserfahrungen. Darüber hinaus konnten Sie sich während Ihres Aufenthaltes in Österreich auch Kenntnisse der deutschen Sprache aneignen, was Ihnen als zusätzliche Qualifikation…

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Eine starke Bindung

 

 Also was war jetzt die starke Bindung zum Heimatstaat nochmal? „Sie verfügen über starke Bindungen zum Herkunftsstaat: Sie sind in Afghanistan geboren und haben dort ihre ersten beiden Lebensjahre verbracht.“ Die mehr als zwei jahre, die der Asylwerber in Österreich verbracht hat, reichen hingegen nicht aus, um irgendeine Bindung zu…

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Eine perfide Verweigerung

 

 Aus einem Beschwerdebrief eines Asylwerbers an das BFA in Wiener Neustadt: „Weiters möchte ich bekanntgeben, dass ich bei der Einvernahme Fotos von Dokumenten einreichen wollte, die beweisen, dass mein Bruder als Dolmetscher für die US-Armee in XXXX gearbeitet hat und dass er daraufhin im Rahmen eines Schutzprogramms ein Aufenthaltsrecht in…

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unsachlich

 

 „Der von Ihnen vorgelegte Befund eines Facharztes für Psychiatrie attestiert Ihnen eine Angststörung und schwere depressive Episoden. Sie sind bereits seit Oktober 2015 in Österreich, haben aber erst kurz vor der Ladung zur Einvernahme beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einen Termin bei einem Psychiater vereinbart. Die Monate davor waren Sie weder in Therapie…

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Entführung ist nur geringfügige Benachteiligung

 

 Allgemeine geringfügige Benachteiligungen, die noch nicht das Ausmaß einer Gruppenverfolgung angenommen haben, richten sich nicht speziell gegen Ihre Person und können daher nicht zur Gewährung von Asyl führen. Anmerkung: Der Geflüchtete hat in seiner Einvernahme umfassend ausgeführt, dass er während seiner Entführung unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ausgesetzt war. Die Behörde geht in ihrer Begründung…

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Ermordung – ein bedauerlicher Todesfall

 

 Die von Ihnen vorgebrachten Todesfälle ihn Ihrer Familie 2007 sind tragische und bedauerliche Vorfälle, ein konkreter Zusammenhang mit Ihrem Fluchtvorbringen konnte jedoch nicht bewiesen werden und entfaltet daher auch keine Asylrelevanz. Sie vermuten, dass Ihre Angehörigen von Milizen getötet wurden, es gibt dazu jedoch keine Beweise und es lässt sich nicht eruieren von wem…

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