ZIB-Magazin 24.04.2018

Herr Mag Taucher, Direktor des BFA, hat selbstverständlich recht, wenn er sagt, dass es einfach ist, einige Sätze aus 5.000.000 DIN A4 Seiten herauszunehmen.

Warum es aber notwendig ist, diese Sätze herauszunehmen, kommentiert er nicht.

Ein einziger Fall von Voreingenommenheit wäre schon bedenklich, da es beim BFA ja nicht um irgendwelche Bescheide geht, sondern u.U. um Entscheidungen über Leben und Tod.

Die im TV-Beitrag zitierte Textperle strotzt vor Voreingenommenheit und stellt die Aussage des Direktors in kein gutes Licht. Es ist daher absurd pauschal zu behaupten, dass es keine Voreingenommenheit beim Bundesamt gibt!

Unsere Erfahrungen mit dem BFA als Flüchtlingshelfer zeigen ein viel differenzierteres Bild. Wir erleben professionelle Beamten, begegnen aber auch einer signifikanten Anzahl von Case-Ownern, deren Meinung über den zu verhandelnden Asylwerber schon feststeht, bevor der Vernehmungsraum noch betreten wird. Die Textperlen sind lediglich ein kleiner Einblick in die Denkungsweise dieser Beamten.

Mit einer solchen Einstellung werden die Asylwerber als Lügner und Kriminelle abgetan und ihre Rechte mit Füßen getreten. Eine faire Chance, ihre Fluchtgründe vorzubringen, haben sie bei Beamten mit solch vorgefassten Meinungen nicht. Die Behörde hat nicht ihre persönliche Meinungen in den Bescheiden zum Ausdruck zu bringen, sondern sie hat sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.

Für uns stellt sich aber auch die Frage, warum die Qualitätssicherung des BFA diese Bescheide nicht bereits intern kontrolliert und korrigiert. Damit bleibt der Zweifel, ob es lediglich die Meinung einiger Beamten oder die generelle Einstellung einer Behörde ist.

Das BFA scheint davon auszugehen, dass Fehler bei der ersten Instanz vom BVwG zu korrigieren und nicht durch interne Maßnahmen zu prüfen sind. Denn auch jede Asyl- und subsidiäre Schutzgewährung durch das BVwG ist ja nicht anderes als eine Bestätigung, dass das Bundesamt zu unrecht entschieden hat. Diese Verantwortung auf die Richterschaft abzuwälzen scheint kostspielig, unrichtig und unfair zu sein.

Im Beitrag sehen wir den Direktor des BFA vor einer Wand mit den folgenden Schlagworten stehen:

  • kompetent
  • effizient
  • respektvoll
  • transparent
  • effektiv

 

Das BFA hat sich mit diesen Werten hohe Ziele gesteckt und ich denke, dass es passende Ziele für ein Amt sind, das sich mit dem sensiblen Bereich der Menschenrechte auseinandersetzt. Es reicht aber nicht aus diese Zielvorgaben nur an die Wand zu malen. Es ist Aufgabe der Direktion sicherzustellen, dass diese Werte auch umgesetzt und von den Mitarbeitern verinnerlicht werden.

Die Leitung sollte dankbar sein, wenn Misstände aufgezeigt werden, um diese Ziele besser verwirklichen und Maßnahmen treffen zu können, dass ein kompetenter, effizienter, respektvoller, transparenter und effektiver Umgang mit Schutzbefohlenen zum Standard wird.

Österreich hat die internationale und verfassungsrechtliche Verpflichtung, Verfolgten Schutz zu bieten.  Es darf nicht sein, dass an diesen Grundfesten von einigen Beamten oder von einem ganzen Amt gerüttelt wird. Wir müssen unserer Rechtsstaatlichkeit treu bleiben und dürfen das Asylverfahren nicht aus dieser Verantwortung nehmen.

Ich werde mich auch weiterhin für ein faires Asylverfahren einsetzen – Herr Taucher und ich sollten hier ein gemeinsames Ziel haben.

 

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