Wie bitte?

 

 

„Als Ihnen seitens der Behörde vorgehalten wurde, dass Sie mit diesem Vorbringen nicht der erste Fall sind, haben Sie keine plausible Antwort gegeben, sondern versuchten sich Zeit [zu] verschaffen, indem Sie sich
den Vorhalt nochmals anhören ließen und brachten aber selbst danach, keine Entkräftung dieses Vorhalts vor(siehe EV Seite 12), was die Behörde zu der Erkenntnis kommen lässt, nicht so falsch mit dieser Beurteilung zu liegen, da eine Person welche diesen Fluchtgrund tatsächlich hat, vielmehr dem Vorhalt widersprechen würde, was Sie aber gänzlich unterließen.“

Nach dieser Logik dürften keine zwei Rohingya den selben Fluchtgrund angeben. Be dem Vorwurf, meine Aussage könne nicht war sein, weil ein anderer schon denselben Fluchtgrund hatte, hätte ich auch um eine Wiederholung der Frage gebeten.

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