Wann ist denn etwas glaubhaft?

 

Eine zentrale Frage in den meisten Asylverfahren.

Unzweifelhaft waren Ihre diesbezüglichen Behauptungen glaubhaft, zumal sämtliche Ihrer Angaben dazu keinerlei Vorteil für Sie erbringen.“

Umgekehrt allerdings…….eh schon wissen…..

 

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