Unvoreingenommen…..von wegen!

 

  „Sie sind als Person unglaubwürdig, weil Sie behaupteten, es wurde Ihnen bei der Erstbefragung gesagt, Ihre Fluchtgründe nur kurz anzugeben.“….. „Allerdings war es zu erwarten, dass Sie genauso verfahren werden, da die meisten afghanischen Asylwerber lügen und behaupten, Sie hätten bei der Erstbefragung nicht angeben können, warum Sie das…

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Alles relativ

 

 Aus einem negativen Bescheid: „Bei Unterbringung in einen Kabuler Flüchtlingslager droht grundsätzlich keine Extremgefahr i.S.d. § 60 VII 1 und 2 AufenthG . In diesen Unterkünften sind die Lebensverhältnisse zwar erbärmlich und Kinder und ältere Menschen besonders gefährdet. Doch die Opferzahlen in den Lagern sind in Relation zur Gesamtzahl der dort…

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