Kosten der 42% Fehlerquote des BfA

Seit Monaten reden wir über die hohe Fehlerrate des BfA. Eine Besserung ist nicht in Sicht – ganz im Gegenteil! Doch das BfA weist weiterhin jede Kritik zurück, verneint eine mangelnde Qualitätskontrolle und verwehrt sich des Vorwurfs der Voreingenommenheit einiger Referenten.
Das kostet uns viel Geld!

Neben den menschlichen Kosten der gehobenen bzw. geänderten Entscheidungen entstehen nämlich auch erhebliche finanzielle Kosten, über die bisher kaum gesprochen wurde. Hier ein Versuch diese Kosten zu ermitteln. Ausgangspunkt der Berechnungen ist das Jahr 2017.

Folgende Bereiche sind als Faktoren zu berücksichtigen:

  • Kosten der BVwG Verfahren
  • Kosten für Rechtsberatung
  • Verlängerung der Grundversorgungszahlungen
  • Unnütze Rückkehrberatungen

An dieser Stelle soll noch einmal darauf hingewiesen werden, dass es sich hier nur um jene Fälle aus dem Jahr 2017 handelt, die von den Richtern des BvWG abgeändert bzw. gehoben wurden, oder überhaupt zurück an die 1. Instanz verwiesen wurden. Also Fälle, in denen sich das Gericht gegen die Meinung des BfA Referenten gestellt hat.

Kosten BVwG

Laut Tätigkeitsbericht des BWwG gab es 2017 29.200 Entscheidungen, wovon 73% Fremdenrecht- und Asylentscheidungen waren. Das sind 21.316 Entscheidungen, von denen lt. Anfragebeantwortung von Minister Moser etwa 6.000 Entscheidungen aufgehoben oder abgeändert worden sind.

Im Jahr 2018 gab es am BVwG 19.700 Beschwerden gegen das BfA. 42% wurden gehoben und für die weitere Berechnung werden daher 8.274 Entscheidungen herangezogen.

Dividiert man die Budgets des BvWG der letzten drei Jahre durch die Anzahl der Entscheidungen, kommt man auf Kosten von € 2.267,11 pro Entscheidung. Eine simple Rechnung, sicherlich zu ungenau, aber für eine ungefähre Eingrenzung gut genug.

Es geht aber genauer! In der parl. Anfrage von Steffi Krisper gibt der Justizminister Jabloner den Wert von etwa € 1.800,00 pro Verfahren an.

8.274 gehobene oder abgeänderte Entscheidung zu je € 1.800,00 machen stolze € 14.893.200,-

Kosten Rechtsberatung

Jene gehobenen und abgeänderten Entscheidungen verursachten auch Kosten im Bereich der Rechtsberatung. Hätte die 1. Instanz bereits korrekt entschieden, so wären diese Kosten nie entstanden. Nimmt man eine Pauschale von € 400,00 pro Rechtsberatung und Rechtsvertretung für diese gehobenen und abgeänderten 8.274 Fälle, so kommt man auf weitere € 3.309.600,-

Übrigens: Der Innenminister sieht ein Einsparpotential bei der Rechts- und Rückkehrberatung von € 2 – € 3 Mio pro Jahr. Da die jetzige Rechtsberatung zu einem großen Teil von den karitativen Organisationen subventioniert wird, kann man sich gut vorstellen welchen Qualitätsanspruch die Rechtsberatung in der BBU haben wird.

Kosten der Grundversorgung

Die falschen Entscheidungen des BfA verursachen aber auch eine Verlängerung der Grundversorgungszahlungen. Nimmt man eine Verzögerung durch die verlängerte Verfahrensdauer von 17 Monaten an, so ergeben sich Kosten in der Höhe von € 88.614.540 wobei ein Tagessatz von € 21,00 angenommen wurde.

Kosten der Rückkehrberatung

Derzeit müssen Asylwerber nach einem Negativ in der 1. Instanz zur verpflichtenden Rückkehrberatung. Für jene 8.274 Fälle, die vom Gericht gehoben oder abgeändert wurden, bedeutet das bei einem Beratungssatz von angenommenen € 50,00 pro Fall weitere € 413.700,-!

€ 107.231.040,-

In Summe macht das für 2018 € 107.231.040,- aus! Auch wenn man diese Zahl um 50% reduziert, da es vermutlich nie zu einer 0% Hebequote kommen wird, so bleiben immer noch Kosten in der Höhe von ca. € 50 Mio, die durch mangelnde Qualitätskontrolle des BfA verursacht werden!

Würde man dieses Geld in exzellente Erstverfahren stecken, so hätte man nicht nur schnellere, sondern auch rechtsstaatlichere Verfahren.

Demgegenüber steht allerdings der Plan des Innenministers eine neue Bundesagentur ins Leben zu rufen, die u.a. auch die Rechtsberatung in den Asylverfahren übernehmen soll. Inwieweit sich die Qualität des BfA dadurch verbessern wird, bleibt abzuwarten. Denn es ist vielmehr zu befürchten, dass sowohl Anzahl als auch Qualität der Beschwerden zurückgehen werden. Minister Kickl hat ja bereits öfters von einer „realistischen Beratung“ gesprochen und damit eine Reduzierung der Beschwerden gemeint. Die hohe (und steigende) Hebequote des Gerichts belegt aber, wie notwendig Beschwerden mittels einer unabhängigen Rechtsberatung sind.

Die vom Innenminister genannten Einsparungen von bis zu € 10 Mio pro Jahr sind nur dann nachvollziehbar, wenn weniger Verfahren in 2. Instanz angestrengt werden. Ob sich das mit den rechtsstaatlichen Prinzipien Österreichs vereinen lässt bleibt abzuwarten.

Kommentare sind geschlossen.