Keine Sorge – familiäres Auffangbecken für alle Volksgruppen vorhanden!

 

In drei uns vorliegenden Bescheiden fand sich fast wortgleich folgender Absatz (inklusive Rechtschreibfehler). Die Volksgruppe wurde nach Bedarf angepasst. Wir sehen also, die Einzelfallprüfung funktioniert einwandfrei.

„Auch wenn in Ihrem Fall und in Zusammenhang mit Ihrer Volksgruppenzugehörigkeit nicht eine Art Ehrenkodex wie bei den Paschtunen festzustellen ist, der die Übernahme einer sowohl ideellen als auch physischen Schutzfunktion der Familie, des Stammes, der Nation und der Ehre vorsieht, so liegt es dennoch im grundlegendsten Interesse sämtlicher in Afghanistan existierenden Volksgruppen, unter die auch die der Hazara/Qizilbasch [hier lässt sich anscheinend jede beliebige Volksgruppe einsetzen]  fällt, Ihre Mitglieder zu schützen und selbstverständlich auch im Falle der Rückkehr zu unterstützen. Es ist deshalb schon von vorneherein in Ihrem Fall davon auszugehen ist, dass Sie mit einer Rückkehr nach Afghanistan in Kabul nicht vor eine unzumutbare Situation gestellt würden, umso mehr Sie im „Auffangbecken“ der Volksgruppe landend entsprechende Unterstützung erwarten dürfen. Die zu erwartende Unterstützung durch die in Kabul ansässigen Führungspersönlichkeiten der Hazara/Qizilbasch  [hier auch beliebig einsetzbar] und der existierenden Stammes- und Volksgruppenstrukturen ist mit dem familiären Netzwerk in seinem klassischen Sinn mehr als zu vergleichen und lässt sich demnach auch daraus ableiten, dass Sie selbst dann, wenn Sie tatsächlich keine (nahen) Verwandten in Afghanistan haben sollten, nicht vor eine ausweglose Lage im Falle der Rückkehr gestellt wären.“

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