I waas es besser

 

Behauptungen bilden oft das Rückgrat der Bescheide. Hier eine statistische Meisterleistung ohne substantiierter Begründung, ob die Berechnungen auf den konkreten Asylwerber zutrifft oder nicht.

Hinsichtlich Ihrer familiären bzw. sozialen Kontakte in bzw. nach Afghanistan ist anzuführen, dass Sie selbst angeben über keine familiären Kontakte in Afghanistan verfügen. Sie geben an lediglich zu Ihrer in Pakistan verbliebenen Familie Kontakt zu haben. Die Behörde kann aber familiäre Anknüpfungspunkte in der Heimat nicht ausschließen, speziell im Lichte der für Afghanistan typischen Großfamilien, wo durchschnittlich mit 5 Kindern zu rechnen ist. Das heißt im Umkehrschluss, dass etwa 10 Onkel sowie Tanten väterlicherseits bzw. mütterlicherseits erwartbar sind und diese ebenfalls an die 5 Kinder hätten, was rund 50 Cousins/Cousinen ergäbe. Dass alle dies Familienangehörigen in Pakistan weilen, wird seitens der Behörde als nicht plausibel angesehen.

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