Formulieren „leicht gemacht“

 

Theoretisch behandelt das BFA jeden Asylantrag als Einzelfall und begründet einen negativen Bescheid unter Berücksichtigung der einzelnen Umstände. In der Tat jedoch kommt es immer wieder zur Verwendung von sogenannten „Textbausteine“, wo ein Referent Zeilen, oder sogar ganze Paragraphen aus anderen negativen Bescheiden anwendet.  Folgender Textbaustein ist ein absoluter Liebling der Beamten und wird sogar in den Bescheiden von Konvertiten angewendet. Er passt einfach immer!

„Zu bemerken ist übrigens weiters, dass die islamische Glaubensgemeinschaft in aller Welt grundsätzlich bestrebt ist, Schutz- und Unterkunftssuchende zu beherbergen, was auch für Afghanistan Gültigkeit hat. Da sich praktisch der gesamte afghanische Staat – sowohl Befürworter als auch Gegner der derzeitigen Regierung – über islamische Traditionen und Regel definiert, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Schutzsuchende, sofern sie den Wunsch auf Unterstützung in Moscheen und anderen islamischen Einrichtungen entsprechend formulieren, auch Gehör und Hilfe bei der Neu- oder Wiederansiedlung in Kabul erfahren. Es kann somit selbst dann, wenn Sie über keine Netzwerke in Afghanistan verfügen sollten, nicht erkannt werden, dass Sie in Kabul schutz- und hilflos wären, sodass die IFA in Kabul als nicht zumutbar und somit als nicht tauglich festgestellt werden müsste.“

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit finden alle – inklusive Befürworter und Gegner der derzeitigen Regierung – Schutz, Unterkunft und Hilfe durch die Moschee.

 

 

 

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