Eine perfide Verweigerung

 

Aus einem Beschwerdebrief eines Asylwerbers an das BFA in Wiener Neustadt:

Weiters möchte ich bekanntgeben, dass ich bei der Einvernahme Fotos von Dokumenten einreichen wollte, die beweisen, dass mein Bruder als Dolmetscher für die US-Armee in XXXX gearbeitet hat und dass er daraufhin im Rahmen eines Schutzprogramms ein Aufenthaltsrecht in den Vereinigten Staaten bekommen hat. Der Referent weigerte sich, diese Fotos zu meiner Akte zu legen. Die Ablehnung dieser Dokumente wurde NICHT protokolliert. Außerdem wurde eine Kopie (Foto) eines Briefes der US Armee (XXXX, Forward Operating Base XXXX), der klar darlegt, dass nicht nur mein Bruder, sondern seine ganze Familie, bedroht wurden, nicht entgegengenommen.

Zur Info: Bei einer 2. instanzlichen Verhandlung  vor dem BVwG kann ein neuer vorgebrachter Fluchtgrund als „Steigerung“gewertet werden und damit das Verfahren wegen Unglaubwürdigkeit gefährden. Dem Asylwerber wird vorgeworfen, er hätte doch die Möglichkeit gehabt diese Informationen bei der Einvernahme vor dem BFA anzugeben.

Aber, was nicht im Akt ist …

Perfide!

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