Aktualität der Quellen

 

Zur Aktualität der Quellen, die für die Feststellungen herangezogen wurden, wird angeführt, dass diese, soweit sich die erkennende Behörde auf Quellen älteren Datums bezieht, aufgrund der sich nicht geänderten Verhältnisse nach wie vor als aktuell bezeichnet werden können.

Das was die Länderinformation des BFA feststellt gilt dann halt immer. Auch wenn die EU, das EU-Paralament, die UN General Assembly, amnesty international, Rotes Kreuz  und viele andere anderer Meinung sind und auf die sich ändernde Situation Rücksicht nehmen.

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