Mit beiden Beinen im Leben

 

„Aufgrund Ihrer für Ihr behauptetes Alter [das „behauptete Alter“ wurde durch eine Altersfstestellung bestätigt, was den Referenten nicht daran hindert, dem Asylwerber zu unterstellen, er sei älter als er angibt] ist davon auszugehen, dass es sich bei Ihnen um einen jungen, sehr selbstständigen, fast volljährigen Mann handelt, der mit beiden Beinen im Leben steht und dem eine Rückkehr nach Afghanistan, speziell nach Kabul, und der dortige Aubau einer Zukunft absolut zuzumuten ist.“

Der Asylwerber ist minderjährig und es kann also von ihm nicht erwartet werden, dass er seinen lebensunterhalt selbst verdient,  aber der schlaue Referent weiß sich trotzdem zu helfen – der Junge ist eben „fast volljährig“ und steht „mit beiden Beinen im Leben“ also kann er in Kabul auch ohne Familie und Freunde sich eine Zukunft aufbauen.

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