Ermordung – ein bedauerlicher Todesfall

 

Die von Ihnen vorgebrachten Todesfälle ihn Ihrer Familie 2007 sind tragische und bedauerliche Vorfälle, ein konkreter Zusammenhang mit Ihrem Fluchtvorbringen konnte jedoch nicht bewiesen werden und entfaltet daher auch keine Asylrelevanz. Sie vermuten, dass Ihre Angehörigen von Milizen getötet wurden, es gibt dazu jedoch keine Beweise und es lässt sich nicht eruieren von wem Ihre Angehörigen getötet wurden.

Anmerkung: Einen Tag nach der Entführung des Sohnes wurde der Schwager des Geflüchteten umgebracht, drei Verwandte mütterlicherseits ermordet, zwei Verwandte seiner Ehefrau umgebracht, ihr Onkel gefoltert und ihm das Auge entfernt.

Im Gegensatz zu den nicht nachvollziehbaren Behauptungen der Behörde, dass kein konkreter Zusammenhang zwischen den „Todesfällen“ [sic!] in der Familie und dem Fluchtvorbringen besteht, ist auszuführen, dass die zahlreichen Morde, Entführungen und Folterungen sunnitischer Familienmitglieder, Freunde und Kollegen zwischen 2007 und 2009 aufgrund deren Religionszugehörigkeit sehr wohl asylrelevant sind, da sie belegen, dass im Irak Sunniten und insbesondere der Geflüchtete und seine Familie einer massiven gewalttätigen Verfolgung durch schiitische Milizen ausgesetzt sind.

Auch die länderkundlichen Informationen belegen, dass die Sicherheitslage im Irak sich in den letzten Jahren sogar noch einmal massiv verschlechtert hat und es zu einem Anstieg der Todeszahlen und der Gewalt- und Kriegshandlungen kam.

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